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In Kategorie: Fragen Forum


von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 781 mal gelesen)


Hallo ,ich bin 51 Jahre und aufgrund starker Rückenprobleme BU geschrieben. Bekomme aus einer privaten Versicherung 2000,- Euro Rente.Meine selbständige Tätigkeit war körperlich sehr anstrengend und für mich nicht mehr auszuüben. Nun könnte ich eine Nebentätigkeit beginnen, in der ich nur vermittelnd tätig wäre, also körperlich mach-
rnbar.Meine Frage, ist dies zulässig oder würden meine Einkünfte daraus die BU schmälern? Gibt es Zuverdienstgrenzen bei der privaten BU?




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 04.12.2009 - 20:32 Uhr :
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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81543 München
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Ja, da gibt es schon Grenzen. Wenn Sie eine andere Tätigkeit konkret ausüben und Sie mittels dieser Ihre Lebensstellung halten können, dann können Sie bei den meisten Tarifen auch konkret auf diese Tätigkeit verwiesen werden. Der Versicherer sagt dann, es ist ja nicht mehr der Fall, dass der Versicherte berufsunfähig ist, er kann ja für sein Einkommen mit einer entsprechenden Tätigkeit sorgen. Der versicherte Beruf ist dann halt die neue Tätigkeit.

rnWas steht denn genau in den Bedingungen? Lesen Sie da mal nach. Kann Ihnen Ihr Versicherungsberater oder Makler nicht weiterhelfen? Er müsste es zumindest genau beim Versicherer erfragen können.

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