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Steuerpflicht bie Berufsunfähigkeitsrenten
In Kategorie: Fragen Forum
von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1724 mal gelesen)
Hallo,
rn
rnim Juni diesen Jahres habe ich den Bescheid meiner Versicherung erhalten das ich eine Berufsunfähigkeitsrente von 1400 Euro monatl. bekomme.
rnich beziehe rückwirkend seit November 2007. Nun frage ich mich, in wie weit die Rente steuerfrei ist, also es ein Freibetrag gibt.
rn
rnAls zweites stellt sich mir die Frage ob Beiträge zur Rentenversicherung geleistet werden müssen. Ich war vorher selbstständig und habe nicht mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Ich bin nicht arbeitssuchend und beziehe weder Hartz4 noch Arbeitslosengeld noch Krankengeld. Ich möchte auch weiterhin nicht einzahlen. Gibt es eine Beitragspflicht?
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 04.12.2009 - 20:32 Uhr
:
Private Berufsunfähigkeitsrenten werden nach den Ertragsanteil besteuert. Die Höhe der Besteuerung ist somit davon abhängig, wie viel Jahre Leistungsdauer noch verbleiben. Verbleibende Leistungszeit der Rente 40 Jahre, dann 39%, bei 30 Jahren noch 30%, bei 20 Jahren noch 21% bei 10 Jahren noch 12%. Der genannte %-Satz ist der %-Satz der besteuert wird. Wie hoch die Steuerlast dann tatsächlich ist, ist von vielen weiteren Faktoren abhängig, wie z.B. von außergewöhnlichen Belastungen oder Freibeträgen.
rnOb Sie in Ihrer Situation auch Beiträge zur Rentenversicherung leisten müssen, weiß ich nicht.
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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81543 München
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Private Berufsunfähigkeitsrenten werden nach den Ertragsanteil besteuert. Die Höhe der Besteuerung ist somit davon abhängig, wie viel Jahre Leistungsdauer noch verbleiben. Verbleibende Leistungszeit der Rente 40 Jahre, dann 39%, bei 30 Jahren noch 30%, bei 20 Jahren noch 21% bei 10 Jahren noch 12%. Der genannte %-Satz ist der %-Satz der besteuert wird. Wie hoch die Steuerlast dann tatsächlich ist, ist von vielen weiteren Faktoren abhängig, wie z.B. von außergewöhnlichen Belastungen oder Freibeträgen.
rnOb Sie in Ihrer Situation auch Beiträge zur Rentenversicherung leisten müssen, weiß ich nicht.
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