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Ausschluss der Wirbelsäule


In Kategorie: Fragen Forum


von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 3386 mal gelesen)



rnHallo,
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rnmeine Tochter (18) hat eine BU-Versicherung abgeschlossen.
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rnNun hat die Versicherung eine Ausschlussklausel für die Wirbelsäule verfügut, weil sie Skoliose und ab und zu Verspannungen sowie einen verkürzten rechten Fuß um 1 cm hat.
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rnMacht es Sinne, zu versuchen, dass eine andere Versicherung sie ohne Ausschluss versichert oder soll sie diese Bu abschließen?
rn
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Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 04.12.2009 - 20:32 Uhr :
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
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Es ist beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung immer wichtig, mehrere Angebote einzuholen. Ein Makler oder Versicherungsberater (nicht ein Versicherungsvertreter) hat hier die Möglichkeiten, mittels Vergleichsprogrammen eine Vielzahl von Angeboten zu berechnen.

rnDer zweite Schritt sind dann stets medizinische Vorabanfragen. Diese sind anonym und verhindern einen Eintrag in die Risikowagnisdatei.

rnBei den medizinischen Vorabanfragen nimmt der Makler die ausgefüllten Gesundheitsfragen und fragt bei den Versicherungen an, was zu erwarten ist - Ausschluss, Risikozuschlag oder Ablehnung. Diese Aussagen sind dann zwar nicht garantiert, geben aber einen guten Überblick.

rnSo ein Ergebnis von Vorabanfragen schaut dann z.B. so aus: 5 Versicherer werden angefragt und als Ergebnis ergibt sich z.B. 3x Ablehnung und 2x Ausschlussklausel. Dann weiß man, was man machen kann. Oder ein anderes Ergebnis könnte sein: 1x Ablehnung, 4x Risikozuschlag. Oder das Ergebnis könnte auch so aussehen: 2x Ausschlussklausel, 3x normale Annahme. Dann weiß man, wo man besser den Antrag nicht einreicht.

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rnAlso - falls Sie noch keine Vorabanfragen haben durchführen lassen, sollten Sie das noch nachholen. Dann können Sie herausfinden, ob ein anderer Versicherer ggf. ohne Ausschlussklausel einen Abschluss ermöglicht. Wenn nicht, dann ist die Überlegung, ob man mit Ausschluss den Abschluss tätigt. Hier ist zu beachten, dass ein Ausschluss immer so spezifisch wie nur möglich formuliert sein sollte, also nie allgemein. Es darf also auf keinen Fall die gesamte Wirbelsäule ausgeschlossen werden, sondern nur Beschwerden und Erkrankungen der Wirbelsäule, die auf die bestehenden Gesundheitsbeschwerden zurückzuführen wären. Hier ggf. nachhaken, damit die Klausel umformuliert wird.

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rnFalls es nur die Möglichkeit gibt mit einem Ausschluss abzuschließen, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung meines Erachtens meist dennoch eine empfehlenswerte Versicherung. Es wird 1 Risiko von 100 oder sogar mehr Risiken ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz ist dann zwar nicht mehr komplett, aber immer noch recht umfangreich. Gibt es zu viele Ausschlüsse oder einen zu umfangreichen, dann fragt man sich natürlich schon, ob man dieses Geld nicht besser investieren kann.

rn

rnMan kann dann nach Alternativen suchen. Die sind nur leider auch nicht so toll.

rnEine Alternative wäre z.B. eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die garantiert, dass sie leistet, wenn man die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält. So kann man sicher stellten, dass man diese Versorgungslücke, die dann entstehen würde, halbwegs schließen kann.

rn

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