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Zusätzliche Sozialversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit
In Kategorie: Fragen Forum
von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 4612 mal gelesen)
Wenn ich z. B. mit 40 Jahren berufsunfähig werde und eine entsprechende private Berufsunfähigkeitsrente beziehe, wie verhält es sich dann mit der Sozialversicherung (Kranken- Pflege- Rentenversicherung)?
rnBin ich noch versicherungspflichtig, oder muss ich mich freiwillig weiter versichern (ggf. bis zur Altersrente)?
rnMuss ich die Beiträge in voller Höhe selbst tragen, da ja dann der AG-Anteil entfällt?
rnKann ich neben der BU-Rente noch staatliche Leistungen (Arbeitslosengeld, Hartz IV) beziehen?
rnWäre ich dann staatlich sozialversichert?
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 04.12.2009 - 20:32 Uhr
:
Wenn sie BU-Rente erhalten sind Sie Rentner und so müssen Sie sich auch krankenversichern.
rn
rnDie BU-REnten müssen nach den Ertragsanteil versteuert werden. Der ist abhängig von der Zeit, wie lange die Rente in Anspruch genommen wird. Je kürzer, umso niedriger. Dieser Ertragsanteil unterliegt dann der Besteuerung. Sie sind also steuerpflichtig.
rn
rnWenn Sie berufsunfähig sind, sind Sie nicht arbeitslos. Es wird also kein Arbeitslosengeld gezahlt.
rn
rnWer zu wenig hat, um überleben zu können, kann sich an den Staat wenden. Es gibt z.B. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese kann man allerdings nur beantragen, wenn man voll erwerbsgemindert ist, also definitiv gar nichts mehr arbeiten kann.
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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Wenn sie BU-Rente erhalten sind Sie Rentner und so müssen Sie sich auch krankenversichern.
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rnDie BU-REnten müssen nach den Ertragsanteil versteuert werden. Der ist abhängig von der Zeit, wie lange die Rente in Anspruch genommen wird. Je kürzer, umso niedriger. Dieser Ertragsanteil unterliegt dann der Besteuerung. Sie sind also steuerpflichtig.
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rnWenn Sie berufsunfähig sind, sind Sie nicht arbeitslos. Es wird also kein Arbeitslosengeld gezahlt.
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rnWer zu wenig hat, um überleben zu können, kann sich an den Staat wenden. Es gibt z.B. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese kann man allerdings nur beantragen, wenn man voll erwerbsgemindert ist, also definitiv gar nichts mehr arbeiten kann.
von: Anonym am: 23.03.2010 - 08:35 Uhr
Ich beziehe aus einer privaten Versicherung eine monatliche BU-Rente in Höhe von monatlich 600 €, da ich meninem zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Zur Zeit bin ich arbeitssuchend, stehe also dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung, da ich nicht berufsunfähig im Sinne der Deutschen Rentenversicherung bin. Vor meiner Arbeitslosigkeit verdiente ich 4.600 € brutto. Bekomme ich also wegen der privaten BU-Rente in Höhe von 600 € kein Arbeitslosengeld? Wenn ja, dann bin ich ein Fall für das Sozialamt!
von: admin am: 23.03.2010 - 09:09 Uhr
@Anonym (Eintrag vom 23.03.2010)
Bei den Sozialversicherungen ändert sich ständig was und es ist eigentlich auch immer der Einzelfall zu betrachten, weil es dabei immer darum geht, was einer an Ansprüchen erworben hat, was man ggf. schon erhält und was weiß ich nicht alles.
Soweit mir bekannt, wird die private BU-Rente beim Arbeitslosengeld nicht herangezogen. Genauso wie auch bei Leistungen aus der Rentenversicherung (also z.B. einer Erwerbsminderungsrente).
Sollte man jedoch ALG II bzw. Harzt IV beantragen müssen oder Sozialhilfe oder Grundsicherung, dann ist die Situation wieder anders. Bei diesen wird das Einkommen geprüft und hierzu gehört auch die Leistung aus einer privaten BU-Versicherung.
Kann hier vielleicht noch ein Forumsmitglied was zu schreiben? Wäre super!!
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