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In Kategorie: Fragen Forum


von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 792 mal gelesen)


Guten Tag,
rnsoweit ich erfahren habe, muss man jetzt nur noch auf Fragen wahrheitsgemäß antworten und nicht von sich aus alle Krankheitsfälle aufzählen, die man hatte. Was aber mache ich im Fall, dass pauschal gefragt wird: "Gibt es sonst noch etwas, was wir von Ihnen wissen müssten?". Damit wäre die neue Regelung ja umgangen.
rn
rnVielen Dank.




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 04.12.2009 - 20:32 Uhr :
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
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81543 München
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Mir ist nicht bekannt, dass in Anträgen so gefragt wird. Sollte das dennoch der Fall sein, würde ich mit meinem Makler sprechen, und um ein oder mehrere Alternativangebote bitten. Ein Makler arbeitet stets mit vielen Versicherungsgesellschaften zusammen. Somit hat er auch einen Überblick darüber, welche Versicherungsgesellschaft welche Fragen stellt.

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