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Nachprüfverfahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung
In Kategorie: Fragen Forum
von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 768 mal gelesen)
Überprüfen Versicherungsgesellschaften die Leistungsempfänger der
rnBerufs-u. Erwerbsunfähigkeitsrenten und wenn ja wie
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 04.12.2009 - 20:32 Uhr
:
Der Versicherer hat das Recht, nach einer gewissen Zeit zu prüfen, ob die Berufsunfähigkeit tatsächlich noch besteht. Dies wird er vor allen dann machen, wenn der Grund der Berufsunfähigkeit so ist/war, dass man davon ausgehen kann, dass Besserung eintritt.
rn
rnIn einem Nachprüfverfahren wird der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherten per Fragebögen neu erfasst. Neben dem Gesundheitszustand wird auch die berufliche Tätigkeit genau beleuchtet. Es wird überprüft, ob es inzwischen möglicher Weise technische Neuerungen gibt, die eine Arbeit im versicherten Beruf wieder ermöglichen. Sollte eine Fort- und Weiterbildung während der Zeit der Berufsunfähigkeit stattgefunden haben und der Versicherte in dieser Tätigkeit auch tatsächlich bereits arbeiten, wird geprüft, ob der Versicherte auf diese Tätigkeit auch konkret verwiesen werden kann. (Schlecht ist es, wenn der Versicherer die Möglichkeit hat, per Bedingungen im Nachprüfverfahren abstrakt zu verweisen.)
rn
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Der Versicherer hat das Recht, nach einer gewissen Zeit zu prüfen, ob die Berufsunfähigkeit tatsächlich noch besteht. Dies wird er vor allen dann machen, wenn der Grund der Berufsunfähigkeit so ist/war, dass man davon ausgehen kann, dass Besserung eintritt.
rn
rnIn einem Nachprüfverfahren wird der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherten per Fragebögen neu erfasst. Neben dem Gesundheitszustand wird auch die berufliche Tätigkeit genau beleuchtet. Es wird überprüft, ob es inzwischen möglicher Weise technische Neuerungen gibt, die eine Arbeit im versicherten Beruf wieder ermöglichen. Sollte eine Fort- und Weiterbildung während der Zeit der Berufsunfähigkeit stattgefunden haben und der Versicherte in dieser Tätigkeit auch tatsächlich bereits arbeiten, wird geprüft, ob der Versicherte auf diese Tätigkeit auch konkret verwiesen werden kann. (Schlecht ist es, wenn der Versicherer die Möglichkeit hat, per Bedingungen im Nachprüfverfahren abstrakt zu verweisen.)
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