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Invaliditätsstaffel in der privaten Unfallversicherung
In Kategorie: Fragen Forum
von: Anonymer Nutzer am: 04.12.2009 - 20:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 2472 mal gelesen)
Hallo, ich habe eine Unfallversicherung, wo folgendes drin steht:
rn100.000 EUR Invalidität mit Progessionsstaffel 500%
rn500.000 EUR bei Vollinvalidität
rn
rnWie rechne ich 50& Invalidität aus? Was würde da für eine Summe raus kommen?
rn
rnDanke für eure Hilfe
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 04.12.2009 - 20:32 Uhr
:
Je „schlimmer“ der Invaliditätsfall, umso höher die Invaliditätsleistung – das ist der Hintergrund der Invaliditätsstaffel.
rn
rnSo wie Sie schreiben, erhalten Sie bei Vollinvalidität (100%) die fünffache Menge der vereinbarten Invaliditätssumme, also statt 100000 EURO dann 500000 EURO.
rn
rnDie Bemessung des Invaliditätsgrades erfolgt, sofern möglich, über die Gliedertaxe. Die kann „standardmäßig“ sein oder „verbessert“ – das muss man in den Vertragsbedingungen nachlesen.
rn
rnBei der Standard-Gliedertaxe bedeutet z.B. der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Auges 50%, Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Daumens 20% Invaliditätsgrad.
rn
rnSofern das Festlegen des Invaliditätsgrades nicht über die Gliedertaxe möglich ist, muss ein Arzt den Invaliditätsgrad bemessen.
rn
rnIn Ihren Vertragsbedingungen müsste nun genau aufgeführt sein, wie sich die progressive Invaliditätsstaffel gestaltet.
rnEs müsste unter dem Punkt: „Progressionsstaffel“ genau aufgeführt sein, bei welcher %-Zahl Invalidität welche Leistung erfolgt.
rn
rnz.B.
rnbei 25% Invalidität - 25% der Summe
rnbei 26% Invalidität – 28% der Summe
rn....
rnbei 80% Invalidität – 340% der Summe
rn...
rnbei 100% Invalidität – 500% der Summe.
rn
rnFalls eine solche Tabelle den Bedingungen nicht beiliegt, sollten Sie das bei der Versicherung anfordern.
rn
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
verifiziertes Premiumprofil
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Je „schlimmer“ der Invaliditätsfall, umso höher die Invaliditätsleistung – das ist der Hintergrund der Invaliditätsstaffel.
rn
rnSo wie Sie schreiben, erhalten Sie bei Vollinvalidität (100%) die fünffache Menge der vereinbarten Invaliditätssumme, also statt 100000 EURO dann 500000 EURO.
rn
rnDie Bemessung des Invaliditätsgrades erfolgt, sofern möglich, über die Gliedertaxe. Die kann „standardmäßig“ sein oder „verbessert“ – das muss man in den Vertragsbedingungen nachlesen.
rn
rnBei der Standard-Gliedertaxe bedeutet z.B. der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Auges 50%, Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Daumens 20% Invaliditätsgrad.
rn
rnSofern das Festlegen des Invaliditätsgrades nicht über die Gliedertaxe möglich ist, muss ein Arzt den Invaliditätsgrad bemessen.
rn
rnIn Ihren Vertragsbedingungen müsste nun genau aufgeführt sein, wie sich die progressive Invaliditätsstaffel gestaltet.
rnEs müsste unter dem Punkt: „Progressionsstaffel“ genau aufgeführt sein, bei welcher %-Zahl Invalidität welche Leistung erfolgt.
rn
rnz.B.
rnbei 25% Invalidität - 25% der Summe
rnbei 26% Invalidität – 28% der Summe
rn....
rnbei 80% Invalidität – 340% der Summe
rn...
rnbei 100% Invalidität – 500% der Summe.
rn
rnFalls eine solche Tabelle den Bedingungen nicht beiliegt, sollten Sie das bei der Versicherung anfordern.
rn
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