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Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich zu Hartz IV


In Kategorie: Fragen Forum




von: Florian am: 15.12.2009 - 15:32 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1543 mal gelesen)


Hallo,
wenn ich Harz IV bekomme und eine BU Rente - wird dann Harz IV gekürzt? Dann würde es ja gar kein Sinn machen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen??ß



von: admin am: 17.12.2009 - 10:39 Uhr

Hallo!

Hier werden Äpfel und Birnen miteinander in eine Topf geworfen.

Hartz IV ist eine Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALG II). Das heißt, ich bin nur dann berechtigt, wenn ich auch grundsätzlich mal erwerbsfähig bin. Das Problem ist dann hier, dass der Arbeitsmarkt jemanden nicht aufnehmen kann. Grundsätzlich wäre man jedoch arbeitsfähig.

Bei der Berufsunfähigkeit geht es jedoch darum, dass man zu krank ist, um für das Einkommen zu sorgen. Man steht also dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, weil man die Arbeit aufgrund einer Erkrankung nicht mehr machen kann – hierfür wäre dann, aus sozialstaatlicher Sicht, die Renteversicherung zuständig mit der so genannten Erwerbsminderungsrente, oder, wenn keine Ansprüche aus der Rentenversicherung bestehen, die Grundsicherung.

Das Problem bei diesen Leistungen ist, dass man so gut wie gar nichts mehr arbeiten können darf, dass man überhaupt mal als erwerbsgemindert anerkannt wird und dass die Leistungen, die man erhält äußerst geringfügig sind.

Wenn ich eine Erwerbsminderungsrente erhalte, dann bekomme ich dennoch die private BU-Rente. Die eh sehr geringe Erwerbsminderungsrente wird m.W. nicht gekürzt. Im Jahre 2006 betrug die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente 614.- EURO. Viele bekamen nur die halbe (also gut 300.- EURO), weil der Staat sagte, man könne noch so 3 oder 4 Stunden am Tag doch arbeiten.

Anders wäre es ggf. bei der Grundsicherung. Hier werden m.W. private Renten angerechnet. Von der Grundsicherung kann man aber auch kaum leben. Wie hoch diese im Einzelfall ist, ist auch von mehreren Faktoren abhängig.


Eine private BU-Rente ist z.B. wichtig:
a) weil sie die Versorgungslücke schließt, die entsteht, wenn man nur noch Erwerbsminderungsrente bekommt.
b) Weil sie häufig auch Leistungen erbringt, wenn noch gar keine Erwerbsminderungsrente geleistet wird.
c) Weil gute Verträge auch für temporäre Ausfälle (z.B. 3 Jahre aufgrund schwerer Verletzungen nach einem Unfall) leisten.
d) Weil das Geld vom Staat ein Notnagel ist, der Armut nicht verhindern kann.
e) Weil die Erwerbsminderungsrente ein Teil der Rentenversicherung ist, was bedeutet, dass man Rentenansprüche erst erarbeiten muss, was aber viele, z.B. Selbständige, nicht machen.
f) Weil Krankheit ein schweres Los ist und eine Situation darstellt, in der eine finanzielle Grundlage bzw. Absicherung besonders wichtig ist.


MfG
admin


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