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Rente gefährdet ?
In Kategorie: Fragen Forum
Hallo !
Beziehe seit 2007 BU wegen Bandscheibenvorfall, und habe auch eine Umschulung zum Kaufmann hinter mir.
Zählen Mieten im Sinne der BU-Versicherung zum
Einkommen ??? Private Vermietung, doch nicht, oder ??
Kann mich die Versicherung trotz verzicht auf die abstrakte Verweisung auf eine nebenbei
(400,-) ausgeübte Tätigkeit verweisen ?
Gilt hier Schadenminderungspflicht, d.h. kann die Versicherung sagen wenn ich 400,- arbeiten kann, kann ich auch mehr bzw. dies prüfen kann sie sicher, aber der BS-Vorfall geht ja nicht weg und ich kann einfach nicht mehr arbeiten.
Sie haben mir 85 tausend Abfindung angeboten, was mir bei noch 25 Jahre Laufzeit und 1200,- monatl. Rente jedoch zuwenig ist !
Wollte mich auch evtl. selbsständig machen ?
Wenn ich in 1 Jahr mal zuviel verdiene, kann man die Leistung streichen, oder muss da dauerhaft sein ?
von: admin am: 12.02.2010 - 08:31 Uhr
Hallo!
Das mit den Mieteinnahmen wurde ja bereits beantwortet.
Zur Verweisung. Das liest sich jetzt mal so, also ob Ihr Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Nicht klar ist, ob er auch auf eine konkrete Verweisung verzichtet.
So lange die 400.-€-Tätigkeit keine konkrete Verweistätigkeit darstellt, kann der konkrete Versicherer insoweit auch keine Verweisung aussprechen. Dies wiederum bemisst sich daran, wie denn das Einkommen und die soziale Stellung des Versicherungsnehmers, also von Ihnen, vor Eintritt der BU gewesen ist. Bei einer konkreten Verweisung muss im Übrigen der Versicherte eigentlich beweisen, dass dies kein Verweisungsberuf ist, anders als bei der abstrakten Verweisung; da ist nämlich der Versicherer – so denk ich - in der Vortragslast.
Zur Abfindung:
Hier müssen Sie natürlich schon berücksichtigen dass dieser Betrag zum einen vorschüssig und damit abgezinst gezahlt wird und zum anderen natürlich der Versicherer auch berücksichtigen muss, ob Sie nicht wieder berufsfähig werden und er dann zu viel an Leistung erbringt; das Todesfallrisiko ist ebenfalls zu berücksichtigen, was bei einem Bandscheibenvorfall natürlich gering bemessen ist.
Ob 85000.- EURO angemessen sind – weiß nicht. Hört sich jetzt für mich im ersten Moment nicht so viel an, kann es aber nicht beurteilen. Da würde ich empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden und das Problem zu klären. Es sollte meiner Ansicht nach jedoch schon ein Anwalt sein, der mit dem Thema Berufsunfähigkeit gut vertraut ist und solche Fälle schon bearbeitet hat. Hier auf den Seiten (oben rechts) finden Sie z.B. einen Link.
Bezüglich einer selbständigen Tätigkeit stellt sich natürlich dann die Frage der konkreten Verweistätigkeit.
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