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BU-ALLIANZ & Zuverdienst


In Kategorie: Fragen Forum




von: Peter am: 31.01.2010 - 00:14 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 630 mal gelesen)


Bekomme seit einem halben Jahr eine "kleine" BU-Rente, da ich wegen Rheuma meine Firma (Kneipe) aufgegeben habe, ist diese Rente offiziell mein einziges Einkommen. Nun möchte ich wieder "unter Leute" ...also mit irgend einer Beschäftigung auch Geld verdienen ... Meine Versicherung (also die mit dem großen "A") ist jedoch nicht in der Lage mir mitzuteilen wieviel ich noch Arbeiten oder verdienen darf, ohne das meine BU-Rente gestrichen wird. Kann jemand von Ihnen da eine Aussage machen oder hat schon jemand Erfahrungen mit "A" ....
Würde mich freuen,
Gruß Peter



von: admin am: 01.02.2010 - 10:05 Uhr

Wenn Sie den Tarif über einen Makler oder Versicherungsberater (also nicht über einen Versicherungsvertreter der A….) abgeschlossen haben, wäre das Ihr erster Ansprechpartner. Dieser kennt den vermittelten Tarif genau und kann Sie diesbezüglich genau informieren.


Beim Hinzuverdienen geht es m.W. darum, wie hoch der Hinzuverdienst sein soll, in welcher Tätigkeit (der selben oder einer anderen) und für wie viele Stunden man wieder arbeiten kann.

Verdient man z.B. in einer anderen Tätigkeit 80% von dem, was man vorher in der versicherten Tätigkeit verdient hat, kann der Versicherer häufig auf diese neue Tätigkeit konkret verweisen.
Oder wenn man mehr als die Hälfte an Stunden wieder arbeiten kann. Wenn man also vorher 8 Stunden täglich gearbeitet hat und nun wieder gut 5 jeden Tag arbeiten kann, das spielt soweit ich weiß, auch eine Rolle.

Entscheidend ist natürlich stets auch, was in den Vertragsbedingungen steht.

Wäre schön, wenn noch ein weiteres Forumsmitglied was dazu wüsste!!

Ansonsten kann man mal in einer Verbraucherzentrale anfragen, ob die einen da weiterhelfen können. Da gibt es oft recht kostengünstige Beratungsangebote. Oder vielleicht ist auch eine Mitgliedschaft bei der PV-Anspruchhilfe sinnvoll. Oder man sucht sich einen Makler und schaut, ob der nicht den Vertrag übernehmen könnte und dann in Zukunft Ihr Berater ist.


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