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Berufsufähigkeitsrente


In Kategorie: Fragen Forum


Wie oft darf eine Berufsunfähigkeit nach §173 VVG trotz Anerkenntnis überprüft werden?
Habe eine Anerkenntnis (2005) mit den Hinweis darf von Zeit zu Zeit nachgeprüft werden. Nun erhalte ich mehere Fragen, wie z.B. ob ich eine Tätigkeit aus führe. Ich habe eine geringfügige Beschäfigung (400€) muß ich diese angeben und habe ich dadurch Nachteile?n






von: admin am: 02.02.2010 - 09:44 Uhr

Wenn Sie die Versicherung über einen Makler oder Versicherungsberater abgeschlossen haben, so ist dieser für Ihre Beratung und Ihr Belange zuständig. Er kennt auch den Tarif, den Sie abgeschlossen haben sehr gut und sollte Ihnen diesbezüglich richtige Antworten geben können.

Wenn Sie direkt oder über einen Versicherungsvertreter abgeschlossen haben, fehlt natürlich das beratende Zwischenglied. In diesem Fall könnte es empfehlenswert sein, mal einen Fachmann aufzusuchen, der Sie dann individuell beraten kann. Die Versicherungen sind bei BU-Fällen nicht unbedingt, sagen wir mal, zahlungsfreudig. Schließlich geht es ja auch um viel Geld. Da sollten die Fragebögen schon so „gut“ wie möglich ausgefüllt sein.

Das mit dem Hinzuverdienst ist m.W. in der Regel von mehreren Faktoren abhängig:
Z.B. Wie viele Stunden haben Sie vorher gearbeitet, und wie viele Stunden können Sie nicht mehr arbeiten bzw. könnten Sie noch arbeiten? Was haben Sie vorher verdient? Wollen Sie in der selben Tätigkeit weiterarbeiten oder handelt es sich um einer andere Tätigkeit? Was steht in den Vertragsbedingungen? Man muss also den individuellen Fall betrachten.

Nachprüfen darf das der Versicherer, soweit ich weiß, bis zum Ende der Versicherungslaufzeit, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

Sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente durch den Renteversicherer erhalten, dürften hier die 400.- EURO kein Problem darstellen, aber das kann man ganz einfach in einem Gespräch mit der deutschen Rentenversicherung (bzw. einen dort Angestellten ;-) einfach klären.


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