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BU durch burnout -Syndrom
In Kategorie: Fragen Forum
von: Rupert am: 25.02.2010 - 12:57 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 2268 mal gelesen)
Hallo,
kann ich mit einem Burnout -Syndrom, verbunden mit Depressionen die BU beantragen?
Mein Versicherungsberater meint, das wäre sehr schwierig! Lt. meinem Vertrag muss ich mindestens 6 Monate ununterbrochen vollständig oder teilweise ausserstande sein meinen Beruf auszuüben (ärztlich nachzuweisen). Heisst das, wenn ich 6 Monate ohne Unterbrechung krank geschrieben war (wegen dem burnout), dann habe ich die BU?
Ferner heisst es aber auch im Vertrag:
"Vollständige BU liegt vor, wenn ich infolge v. Krankheit usw. voraussichtlich mindestens 3 Jahre ausserstande sein werde, meinen Beruf auszuüben (bei Selbständigen auch nach einer zumutbaren Umorganisation des Betriebes).
Speziell zu meinem Fall:
Bin selbständiger Lebensmitteleinzelhändler, war noch nie in Urlaub, arbeite täglich bis zu 15 Std., und hatte schon einen Zusammenbruch.
Mein Arzt meint, das mit den 6 Monaten wäre machbar. Aber mit der 3 -Jahres Prognose ist es nicht so einfach.
Aber wie ist das mit der Umorganisation des Betriebes? Mein Arzt empfiehlt mir, dringenst, meinen Beruf aufzugeben. Jemanden einzustellen, der so viel arbeitet, wie ich jetzt arbeite, wird sehr schwierig werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand so etwas macht. Und zweitens, werde ich mir wahrscheinlich einen Marktleiter wohl gar nicht leisten können.
Wie sehen Sie meine Möglichkeiten?
Vielen Dank
von: admin am: 01.03.2010 - 08:20 Uhr
Hallo!
1. Ich empfehle stets die Berufsunfähigkeit nicht einfach mal so auf Versuch zu beantragen. Da muss man viele Angaben machen, auch wird sofort geprüft, wie denn genau die Gesundheitsfragen beantwortet wurden und da kann es schnell zu Unstimmigkeiten kommen. Also wenn beantragen, dann am besten mit entsprechender Hilfe. Das kann z.B. ein Fachanwalt sein (siehe z.B. Link rechts oben „Rechtsanwalt Berufsunfähigkeit“) oder man kann sich z.B. an die PV-Anspruchshilfe wenden. 6 Monate nicht den Beruf ausüben können ist nicht automatisch eine Berufsunfähigkeit.
2. In vielen Versicherungsbedingungen findet die Umorganisation keine Erwähnung. Dennoch muss der selbständige Versicherte mit einer Verpflichtung zur Umorganisation rechnen. Er muss, falls der Versicherungsfall eintritt, darlegen, dass und inwiefern eine Aufgabenumverteilung nicht möglich ist, die ihm eine weitere Tätigkeit ermöglicht.
Eine Umorganisation muss aber immer zumutbar sein.
Bei der Prüfung der Umorganisation stützt man sich im wesentlichen auf 3 Punkte:
• Auch nach einer erfolgten Umorganisation muss der Versicherte eine unveränderte Stellung als Betriebsinhaber haben.
• Ein erheblicher Kapitaleinsatz zur Durchführung ist von der Rechtssprechung als unzumutbar angesehen worden. Die Umorganisation muss „betrieblich sinnvoll“ sein.
• Einkommensveränderungen dürfen nicht auf Dauer ins Gewicht fallen.
Die Umorganisation kann nicht nur Selbständige, sondern auch leitende Angestellte treffen.
3. Den Beruf zu wechseln kann sicherlich eine überlegenswerte Sache sein, da wir Ihr Arzt schon recht haben. Ist auch immer ein bisschen vom Alter abhängig, denk ich.
Meist ist es so:
Sollten Sie also jetzt in diesen Beruf berufsunfähig sein, heißt das ja nicht, dass Sie es in einem anderen Beruf dann auch sind. Wenn sich herausstellt, dass Sie berufsunfähig sind und dann im Laufe der Zeit eine andere Tätigkeit finden und diese auch entsprechend ausüben und damit für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, wird es wahrscheinlich so sein, dass dann der Versicherer sagen kann, so das ist jetzt der neue Beruf der versichert wird, hier besteht keine Berufsunfähigkeit, wie zahlen dann jetzt keine Rente mehr. (Das ist jetzt aber wirklich ganz allgemein und vereinfacht ausgedrückt!!!) Das ist natürlich auch alles davon abhängig, was genau in den Vertragsbedingungen so drinsteht. Oft wird sogar eine Übergangsleistung durch den Versicherer erbracht, sofern das in den Bedingungen enthalten ist.
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