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Was passiert nach einer Umschulung?


In Kategorie: Fragen Forum


von: Fragezeichen am: 18.03.2009 - 12:05 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 2344 mal gelesen)


Hallo,
ich beziehe seit 2002 Rente aus einer privaten BU-Versicherung.Jetzt möchte ich gerne freiwillig eine Umschulung machen.Bezahlt die versicherung während der Umschulung weiter?Was ist nach der Umschulung,wenn ich keine Stelle bekomme bzw.was ist überhaupt nach der Umschulung?Vor Eintritt des Versicherungsfalls war ich Hebamme.50% angestellt und 50%selbsständig tätig.Wenn ich jetzt auf einen "Bürojob" umschule,wie ist es dann mit dem Ansehen im neuen Beruf?Den Verdienst von vorher werde ich wohl auch nicht erreichen.Ich weiß,es sind viele Fragen und alles ziemlich durcheinander.Vielleicht weiß trotzdem jemand Rat.




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 19.03.2009 - 09:23 Uhr :
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Wichtig ist immer, was in den Bedingungen des Versicherungsvertrages steht (sofern der Punkt Umschulung, Wiedereingliederung auch genau erläutert ist.)

Wenn es um die Beurteilung geht, ob ein anderer Beruf einen vergleichbaren sozialen Status liefern kann, wird es sicherlich schwierig. Beim Verdienst gelten m.W. 80% als vergleichbar.

Wenn Sie den Tarif über einen Makler oder Versicherungsberater abgeschlossen haben, kann Ihnen dieser vielleicht schon mal die ersten wichtigen Informationen geben bzw. diese besorgen. Das wäre meiner Meinung nach mal der erste Ansprechpartner, um die Lage genauer zu erfassen.

Zu klären ist sicherlich:
• Wer finanziert die Umschulung?
• Wann spricht man von einer erfolgreichen Wiedereingliederung? Nach Abschluss der Umschulung, nach einer neuen Anstellung, nach Ablauf der Probezeit?
• Hilft der Versicherer finanziell bei der Wiedereingliederung?
• Sind die beiden Tätigkeiten miteinander von Verdienst und sozialen Status her vergleichbar? Was ist, wenn Sie vergleichbar sind, was ist wenn sie das nicht sind?

Das sind Dinge, bezüglich dieser ein Makler oder Versicherungsberater Ihnen Auskunft geben können müsste. Er kann ja auch Rücksprache mit seinem Betreuer bei der Versicherung halten, um eventuelle Unklarheiten aus den Weg zu schaffen und sich das dann schriftlich von seinem Betreuer bestätigen lassen.

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