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Auswahl des Versicherers; vorvertragliche Anzeigepflichten


In Kategorie: Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte


Guten Tag,

ich habe gelesen, dass es mit zunehmendem Alter schwieriger wird, überhaupt den kompletten Leistungsumfang zu erhalten. Ich gehe davon aus, dass kaum jemand mit Mitte 30 keine Arztdiagnosen hinter sich hat, die sich auf Rückenprobleme, psychosomatische Beschwerden, o. ä. beziehen. Gehe ich richtig davon aus, dass es die Versicherer wenig interessiert, ob solche "Beschwerden" nur vorübergehend waren und alle angesprochenen Bereiche automatisch aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen werden? Ich nehme an, die versciherer werden sich bei den Krankenkassen rückversichern hinsichtlich der Beschwerden? Sind Ihnen hier besonders kulante Versicherer für Beamte bekannt?

MfG





von: admin am: 13.04.2010 - 08:46 Uhr

Wenn man einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, muss man umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Diese sind, bis auf wenige, zeitlich begrenzt. Es werden dann also z.B. die letzten 5 Jahre abgefragt.
Wenn die vorübergehenden Beschwerden also schon mehrere Jahre vorbei sind, interessiert das den Versicherer nicht mehr, da sagt der dann auch, das ist wohl vorbei.

Sobald jedoch Krankheiten und Beschwerden in den letzten Jahren vorlagen oder sogar noch vorliegen, wird es schwierig. Die Versicherer sagen dann, dieses Risiko ist noch so „vorhanden“, das können wir nicht mitversichern. Meist wird es dann ausgeschlossen, bestimmte Risiken (wie z.B. häufig etwas erhöhten Blutdruck) kann man gegen Aufpreis mitversichern.

Bei den Krankenkassen rückversichern tun sich die Versicherer erst mal nicht. Kommt es zum Leistungsfall, schauen sie aber ganz genau und da wird dann die medizinische Vorgeschichte ausgegraben. Es ist also auf jeden Fall ratsam, die Fragen im Antrag wirklich korrekt zu beantworten.

„Kulante Versicherer“ – das ist immer so eine Sache. Es gibt natürlich immer wieder mal unterschiedliche Annahmerichtlinien. Mal sagt ein Versicherer, jetzt müssen wir den Bestand erweitern, zum Teil auch mit „schlechteren“ Risiken, mal sagt einer, bloß keine schlechten Risiken mehr, das geht gar nicht mehr.
Ein „kulanter Versicherer“ bei der Annahme wäre m. E. auch nicht die beste Empfehlung, weil er sich so viele wahrscheinliche Leistungsfälle besorgt, dass er das gar nicht leisten kann und dann wären Prozesse vorprogrammiert. Kulanz bei der Leistung ist bei solch hohen Summen wohl eher nicht zu erwarten.

Als Beamter sollte man halt darauf achten, dass man sich bei den Angeboten all diese berechnen lässt, die eine Dientsunfähigkeitsklausel enthalten und man sollte sich auch die Unterschiede bei den einzelnen Dienstunfähigkeitsklauseln erklären lassen.
Eine Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet, dass eine Dientunfähigkeit (u. U.) auch als Berufsunfähigkeit anerkannt wird.

Sollten Vorerkrankungen vorliegen, dann muss halt der Berater erst mal medizinische Vorabanfragen durchführen. Diese sind anonym und auch nicht verbindlich, geben aber einen guten Überblick und zeigen an, ob überhaupt Versicherungsschutz möglich ist oder nicht.


Kommentar von: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am: 10.09.2010 - 13:15 Uhr

Hallo!

Ich möchte noch anfügen, bzw. richtig stellen:

Eine Voranfrage ist beim Versicherer in der Regel nicht anonym möglich. Er will den Namen des Interessenten wissen und speichert den mit dem Geburtsdatum ab. Wer auf diesem Weg eine Ablehnung erfährt, kann bei diesem Versicherer später keine andere Versicherung beantragen, ohne dass die Voranfrage wieder auftaucht.
Nur werden die Daten einer Voranfrage nicht an andere Versicherer weiter gegeben.

MfG
Alexander Reibold



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