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6 Monatsfrist.....


In Kategorie: Fragen Forum


von: Burki am: 07.05.2010 - 11:03 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 800 mal gelesen)


Ich habe in meiner BU keine " abstrakte Verweisung " drin. Ich habe die BU jetzt beantragt, und komme mit der 6 Monatfrist nicht klar. Da ich von meinem Abeitgeber gekündigt wurde, und ich sie in Anspruch nehmen möchte/ muss, muss ich dann auf jeden Fall 6 Monate krank sein, oder kann ich vorher schon wieder in einen LEICHTEREN Beruf arbeiten, den ich körperlich schaffen würde.


MfG Burki





von: admin am: 10.05.2010 - 09:20 Uhr

Das ist mir jetzt alles nicht ganz klar. Vielleicht die Situation etwas genauer erläutern, dann kann man es vielleicht auch beantworten.

Wichtig ist z.B. – besteht tatsächlich Berufsunfähigkeit im Sinne der Vertragsbedingungen? Haben Sie bereits vom Versicherer die Zusage erhalten, dass Sie in Zukunft die vereinbarte BU-Rente erhalten werden?

Und wie viel möchten/können Sie denn wieder arbeiten? Möchten Sie nur ein paar Stunden die Woche eine Tätigkeit ausüben, die nicht die versicherte Tätigkeit ist? Soll das ein kleiner Hinzuverdienst sein oder möchten Sie in diesem Beruf dann voll arbeiten? Hätten Sie da schon konkret ein Anstellung?


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