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Welche dieser 3 Bedingungen sind wichtig bei BU Abschluss?


In Kategorie: Fragen Forum


von: Peter.K am: 29.03.2009 - 19:45 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1097 mal gelesen)


Hallo,

bei der HUK gibt es 2 Vertäge, Basis und Premium. Ich überlege ob der Basis ausreicht, da er einiges günstiger ist.

1. Prognosezeitraum damit es Leistung gibt mind. 3 Monate statt vorraussichtlich 6 Monate

2. Keine Rückwirkende Anerkennung von 6 Monaten, also Leistung erst ab 7. Monat wenn Prognose vorher nicht möglich war.

3. Rückwirkende Leistung bei verspätete Meldung nur 6 Monate statt 3 Jahre.

Das 2. denke ich verschmerzbar mit den 6 Monaten, bei 3. verstehe ich nicht wie man eine BU 3 Jahre zu spät melden kann?!

Wie sich der erste Punkt auswirkt hab ich nicht ganz verstanden. Gehe ich eventl. ein zu großes Risiko ein keine Leistung zu erhalten bei der Basis?




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 31.03.2009 - 09:11 Uhr :
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A)
Der Prognosezeitraum ist ein wichtiger Punkt.
Es gibt:
• voraussichtlich dauernd
• voraussichtlich 3 Jahre
• voraussichtlich 6 Monate.

In der Regel heißt der Prognosezeitraum von 6 Monaten auch „verkürzter Prognosezeitraum“.

Wenn man berufsunfähig wird, ist die Ursache dafür eine Erkrankung bzw. ein Unfall. Ein Arzt muss irgendwann sagen, was in der Zukunft zu erwarten ist, er muss eine Prognose erstellen. Meist tut er das, wenn schon eine monatelange Krankschreibung vorliegt. Je kürzer ein Prognosezeitraum festgelegt ist, umso leichter dürfte dem Arzt es fallen, eine definitive Prognose zu erstellen.

Voraussichtlich dauernd – da kann ein Arzt bei nur ganz eindeutigen Fällen eine Aussage machen.

Voraussichtlich 3 Jahre – da könnte man sich nach einigen Jahren auch noch eine Besserung vorstellen, aber das ist schon auch ein sehr langer Zeitraum, der einer dauernden Beeinträchtigung dann wohl häufig sehr nahe kommt. Man muss schon sehr sehr krank sein, damit ein Arzt auch sagt, ja, die nächsten 3 Jahre wird das nichts mehr mit dem Arbeiten.

Voraussichtlich 6 Monate – da ist eine Besserung des Zustandes wahrlich nicht ausgeschlossen. Es gibt viele Erkrankungen, bei denen sich z.B. nach einem Jahr erhebliche Verbesserungen erwarten lassen. Dann kann hier der Arzt sagen, die nächsten 6 Monate wird das mit der Arbeit sicher nichts (und bei einem Zeitraum von 6 Monaten kann der Arzt dann das auch wesentlich leichter). Das hat zudem den Vorteil, dass man auch dann seine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, wenn man sicher sein kann, dass man wieder gesund wird, die Genesung nur etwas länger in Anspruch nehmen wird. Z.B. 2 Jahre berufsunfähig ohne Einkommen – das ist für viele ein Desaster. Bei einem Prognosezeitraum von 6 Monaten erhält man BU-Rente, bei einem Prognosezeitraum von 3 Jahren erhält man hier nichts.


B)
Rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist schon gut, da man meist schon Monate auf die Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente wartet und sich das finanzielle Desaster schon ankündigt. Zudem ist ein halbes Jahr ohne Einkommen ggf. schon schmerzhaft. Das stellte praktisch eine „Karenzzeit von 6 Monaten dar“.



C)
Eine Berufsunfähigkeit entsteht im Normalfall schleichend. Bei Unfällen ist alles meist klar, aber bei Krankheiten hat man gerne eine jahrelange Leidensgeschichte hinter sich, bis endgültig klar ist – ja, Berufsunfähigkeit ist gegeben. Da kann es schon vorkommen, dass man feststellt, dass die Berufsunfähigkeit nun schon z.B. seit 2 Jahren vorhanden ist und dann kann man das rückwirkend sogar noch einfordern.

Wäre mal interessant hier einige Praxisfälle zu lesen, wie das dann tatsächlich umgesetzt wird. Vielleicht kann noch jemand hier seine Erfahrungen diesbezüglich eintragen.

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