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versicherung sinnvoll ?
In Kategorie: Allgemeine Informationen Unfallversicherung
von: i. riediger am: 29.05.2010 - 09:44 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 880 mal gelesen)
hallo,
mein sohn ist 22, hat eine abgeschlossene kaufmännische grundausbildung. danach aber nicht gearbeitet, sondern beginnt jetzt mit abitur und will danach studieren. d.h. noch nie ein gehalt bezogen.
soll ich eine versicherung für ihn abschliessen?
sinnvoll für schüler und studenten ??
danke mfg i. riediger
von: admin am: 31.05.2010 - 11:01 Uhr
Also allgemein gilt:
Je jünger, umso gesünder, umso unkomplizierter der Abschluss.
Wenn Ihr Sohn jetzt jedoch Abitur macht, also wieder Schüler ist, wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung als solche evtl. gar nicht möglich sein. Aber es gibt so weit ich weiß auch Angebote mit so genannter Schulunfähigkeit, die dann bei Aufnahme des Berufes sich in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln.
Hier müsste man mal ganz gezielt einen Makler (oder unabhängigen Versicherungsberater) befragen, welche Produkte es da genau gibt.
Vielleicht möchte hierzu noch jemand Tipps geben, das wäre sehr schön!
von: Andre am: 22.06.2010 - 17:44 Uhr
Hallo i.riediger
Schick mir mal eine Mail mit den Daten deines Sohnes also Geburtsdatum usw.
Haben bei uns einen speziellen Akademiker-Tarif wenn er es in der Zeit des Studiums abschließt (geringerer Beitrag)
von: admin am: 23.06.2010 - 09:59 Uhr
Auch hier folgender Kommentar - bitte ein Berater-Profil anlegen! Danke!
Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung
am 15.09.2010 - 10:03 Uhr
:
Hallo!
Sicher hat der Verfasser dieser Frage das Thema mittlerweile geklärt, doch für neue Leser füge ich gerne ein paar Details hinzu:
Es gibt bei mehreren Versicherungsgesellschaften echte Berufsunfähigkeitsversicherungen für den Beruf Schüler oder Student. Meist sind die mit kleinen Einschränkungen verbunden, wie z.B. keine dynamische Erhöhung oder keine Nachversicherungsgarantie. Diese Dinge kann man dann aber später nachversichern.
Beispiele dafür: Swiss Life bis 500 € Rente, Nürnberger bis 1.000 € Rente und Generali bis 1.500 € Rente. (keine vollständige Liste)
Die jungen Kunden werden in der Berufsgruppe 2 eingestuft, also so wie die meisten Büroangestellten. Wer nach einem Studium einen akademischen Beruf ergreift, kann den Antrag stellen in die BG 1 oder 1a zu wechseln um den Beitrag zu senken. Darauf hat man kein vertragliches Recht, es wird aber meist gemacht. Wer schon den späteren Traumberuf kennt, kann die Gesellschaft wählen die diesen Beruf besonders günstig einstuft.
Man muss aber den Beruf nicht angeben, wenn dieser schlechter eingestuft würde. Denn in den Bedingungen steht, dass man immer für den zuletzt ausgeübten Beruf versichert ist.
Wenn also jemand Schüler ist und absehbar ist, dass er bald einen handwerklichen Beruf ergreift, könnte er gleich die Schüler BU in BG2 bis 67 Jahre abschließen und sein Berufsleben lang in dieser Gruppe bleiben.
Das spart richtig viel Geld!
MfG
Alexander Reibold
Hallo!
Sicher hat der Verfasser dieser Frage das Thema mittlerweile geklärt, doch für neue Leser füge ich gerne ein paar Details hinzu:
Es gibt bei mehreren Versicherungsgesellschaften echte Berufsunfähigkeitsversicherungen für den Beruf Schüler oder Student. Meist sind die mit kleinen Einschränkungen verbunden, wie z.B. keine dynamische Erhöhung oder keine Nachversicherungsgarantie. Diese Dinge kann man dann aber später nachversichern.
Beispiele dafür: Swiss Life bis 500 € Rente, Nürnberger bis 1.000 € Rente und Generali bis 1.500 € Rente. (keine vollständige Liste)
Die jungen Kunden werden in der Berufsgruppe 2 eingestuft, also so wie die meisten Büroangestellten. Wer nach einem Studium einen akademischen Beruf ergreift, kann den Antrag stellen in die BG 1 oder 1a zu wechseln um den Beitrag zu senken. Darauf hat man kein vertragliches Recht, es wird aber meist gemacht. Wer schon den späteren Traumberuf kennt, kann die Gesellschaft wählen die diesen Beruf besonders günstig einstuft.
Man muss aber den Beruf nicht angeben, wenn dieser schlechter eingestuft würde. Denn in den Bedingungen steht, dass man immer für den zuletzt ausgeübten Beruf versichert ist.
Wenn also jemand Schüler ist und absehbar ist, dass er bald einen handwerklichen Beruf ergreift, könnte er gleich die Schüler BU in BG2 bis 67 Jahre abschließen und sein Berufsleben lang in dieser Gruppe bleiben.
Das spart richtig viel Geld!
MfG
Alexander Reibold
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