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Angabe privat bezahlter Osteopathie Termine im Fragebogen
In Kategorie: Fragen Forum
Hallo,
in den Gesundheitsfragen zu Berufsunfähigkeitsverischerungen gibt es in der Regel eine Frage, ob man in den letzten 5 Jahren zur abmulanten Behandlungen bei Heilpraktikern, Krankengymnasten, Psychologen, etc. war. Müssten privat bezhalte Osteophatie-Termine, die nicht von einem Arzt angewiesen wurden, ebenfalls hier aufgeführt werden und daher mit einem "Ja" angekreuzt werden?Oder setzt man das Ja nur solange die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen?
von: admin am: 08.06.2010 - 10:01 Uhr
Also ich würd mal so sagen: Da sind Antragsfragen und die müssen korrekt beantwortet werden. Wenn gefragt wird, ob man bei einem Behandler war, dann ist das eine andere Frage, als ob gefragt wird, ob man bei einem Behandler war, weil dies durch einen Arzt angeraten worden bzw. eine Kassenleistung war.
Man muss also wie gesagt die Fragen ganz genau lesen. Wird z.B. eher allgemein gefragt oder ganz konkret nach Krankheiten (oder Unfällen) die dann einen Arztbesuch zur Folge hatten bzw. wird ganz genau gefragt, welche Behandler interessieren (was natürlich besser ist). Und wenn allgemein gefragt wird, kann der Berater vielleicht abklären, wie es mit reinen Vorsorgebehandlungen ist, sofern es sich um Vorsorgebehandlungen gehandelt hat bzw. andere Tarife anbieten, die konkrete Antragsfragen haben. Aber vielleicht kann hierzu ein weiteres Forumsmitglied noch was äußern. Das Thema Gesundheitsfragen ist wirklich sehr ernst. Denn wenn der Leistungsfall eintritt, wird genau hier überprüft und überprüft und überprüft und man hat mit Unterschreiben des Versicherungsantrages die Ärzte von der Schweigepflicht befreit.
Des Weiteren denk ich mal:
Zum einen müsste diese Frage also Ihr Berater mit Ihnen konkret klären können und zum anderen muss man da wirklich vorsichtig an die Sache herangehen, nicht dass aufgrund von Vorerkrankungen ein Ausschluss oder sogar eine Ablehnung erfolgt. Aber das müsste der Berater ja auch wissen. Hat er bereits bei mehreren verschiedenen Versicherungsgesellschaften eine medizinische Vorabanfrage durchgeführt? Wurden die Antragsfragen verschiedener Gesellschaften schon genauer durchgegangen?
Sollte die Frage gar nicht befriedigend geklärt werden können, kann man sich vielleicht an eine Verbraucherzentrale wenden oder an eine andere neutrale Beratungsstelle. Aber ich würde mir alles schriftlich geben lassen. Wichtig – auch im Beraterprotokoll muss natürlich alles korrekt erfasst sein.
Noch folgende Info, weil doch interessant:
Im Buch „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“ von der Verbraucherzentrale sind z.B. Vorerkrankungen aufgeführt, die angegeben werden müssen, weil eine Gefahrerheblichkeit gegeben ist. Diese sind:
- ärztliche Behandlung wegen vasovegetativer Migräne, vegetativer Störungen oder Überforderungssyndrom mit Verordnung von Psychopharmaka;
- behandlungsbedürftige erhöhte Leberwerte;
- reaktive/bestehende Depressionen;
- Bandscheibenvorfall;
- Vorhofflimmern mit kardiologischer Konsultation;
- Mehrmonatige krankheitsbedingte AU.
Also – unbedingt genau klären, was hier tatsächlich vorliegt (z.B. eine reine Vorsorgebehandlung oder die Behandlung bestehender Gesundheitsbeschwerden) und im Zweifelsfall vielleicht noch eine unabhängige Stelle zu Rate ziehen (z.B. Verbraucherzentrale oder Fachanwalt).
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