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Ist bei Gleitwirbel der Diagnosezeitpunkt wichtig?
In Kategorie: Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker
von: Mathias am: 06.07.2010 - 13:21 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 2027 mal gelesen)
Guten Tag,
ich stehe vor dem Abschluss meiner BU-Versicherung. Ich habe 2003 einen Gleitwirbel erlitten. Danach bekam ich mehrere Monate Massagen und ReHa. Seit 2004 war ich in keiner Behandlung deswegen und lebe seither Beschwerdefrei.
Im Gesundheitsfragebogen wird gefragt:
"Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Gesundheits- oder Funktionsstörungen, Beeinträchtigungen, Beschwerden:
...
des Stütz- und Bewegungsapparates wie der Wirbelsäule, der Bandscheiben, der Knochen, der Gelenke, der Muskeln, der Sehnen oder der
Bänder (z. B. Bewegungseinschränkungen, Rückgratverkrümmung, Hexenschuss, Bandscheibenvorfall, Meniskusschaden, Sehnenscheidenentzündung,
Gelenkentzündungen, Arthrosen, Rheuma, Fibromyalgie)?"
Natürlich habe ich einen Gleitwirbel, ich wurde aber in den letzten 5 Jahren weder deswegen behandelt, noch hatte ich deswegen Beschwerden.
Muss ich diesen Gleitwirbel nun angeben?
Wenn ich ihn angeben muss: SCHÄTZEN Sie, dass die WS aus der Versicherung ausgeschlossen wird? Ich arbeite 100% im Sitzen ohne leitende Position im Büro, Eingruppierung in Gruppe A (oder Gruppe 1, also die beste Gruppe).
von: Mathias am: 16.07.2010 - 12:55 Uhr
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Der Versicherer hat in dem Antragsfragebogen keine Frage in Bezug auf die 10 Jahre vor Antragstellung!
Ich dachte auch schon, dass ich einen Gleitwirbel angeben muss, da er ein anomaler Zustand ist. Danke, dass Sie mich in meiner Meinung bestätigt haben.
Meinen damals behandelnden Arzt werde ich aufsuchen und mir ein Attest über die Beschwerdefreiheit ausstellen lassen.
Mein Berater hat keine medizinischen Vorabfragen durchgeführt, er meinte sogar, dass ich den Gleitwirbel nicht angeben sollte, da dieser keine Beschwerden oder Funktionsstörungen hervorgerufen hat. Ich war da anderer Meinung, bin aber in einer schwachen Position, einem Fachmann zu widersprechen. Darum habe ich mich auch an dieses Forum gewandt.
Mein Berater meinte, dass mit einer Annahme meiner Daten zu rechnen ist. Klar, ohne Gleitwirbel wäre das wohl so, aber bei einer Wirbelsäulen-bedingten BU, will ich auch eine Rente. Wenn ich den Gleitwirbel nicht angebe, sehe ich die Gefahr, dass mir die Leistung im Schadensfall verweigert wird. Sehen Sie das auch so?
Vielen dank und viele Grüße.
von: admin am: 17.07.2010 - 10:31 Uhr
Also ich würd mal sagen - Vorsicht, wenn der Vermittler die Wichtigkeit der Angaben bei den Gesundheitsfragen herunterspielt. Es ist dann durchaus der Zweifel angebracht, dass der Berater unbedingt einen Abschluss erreichen will, auch ggf. auf Kosten des Versicherungsnehmers, der dann im Leistungsfall eine Ablehnung der Leistung oder sogar eine Vertragskündigung bekommt.
Dass das leider durchaus vorkommt hat Finanztest leider einmal durch einen Vermittlertest bestätigt (10/09).
Ich finde jetzt auch etwas seltsam, dass Ihr Berater keine Vorabanfragen gestellt hat, um zu prüfen, bei welchen Versicherungen wohl welches Ergebnis bei der Antragsprüfung zu erwarten ist, also Zuschlag oder Ausschluss oder sogar Ablehnung. Aber es ist natürlich immer schwer, mit ein paar wenigen Angaben hier ein Urteil abzugeben.
Eine medizinische Vorabanfrage läuft so:
Ausgefüllt werden die Gesundheitsfragen, dann wird noch Geschlecht, Alter, BU-Rente und Beruf angegeben. KEIN NAME! Diese Anfragen werden dann an diverse Versicherungen geschickt mit der Frage, wie denn hier wohl die Antragsprüfung ausfallen würde.
Die Ergebnisse sind nicht verbindlich. In der Regel wird dann aber auch so angenommen, wie angekündigt. So kann man sich genau die Versicherungen auch auswählen, die die günstigste und beste Annahme ermöglich.
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