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erwerbsunfähig und Hinzuverdienst zur privaten BUV??


In Kategorie: Fragen Forum


von: Dr. Maike Leitz am: 20.07.2010 - 16:08 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1069 mal gelesen)


Ich beziehe aktuell aus zwei privaten BU-Versicherungen Rente und aus der Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Erwerbsunfähigkeits-Rente, kann also täglich keine 3 Stunden arbeiten. Darf ich a) nebenbei irgendeiner unregelmäßigen Tätigkeit <2 Stunden nachgehen und b) offiziell dafür Gehalt bekommen und muss ich c) dies den Versicherungen melden?
Vielen Dank im voraus! MfG





von: admin am: 26.07.2010 - 08:35 Uhr

Die monatliche Hinzuverdienstgrenze zur EM-Rente liegt glaub ich bei 400.- EURO brutto. Zu beachten ist allerdings auch noch die Zahl der erbrachten Arbeitsstunden. Arbeitet man auf einmal wieder recht viele Stunden (z.B. 15 pro Woche und mehr) kann der Rentenversicherungsträger prüfen, ob denn wirklich die festgestellte Erwerbsminderung noch weiterhin besteht.
Das kann man aber soweit ich weiß, problemlos beim Rentenversicherungsträger nachfragen.

Bei der privaten BU-Rente geht es auch darum, ob man wieder so arbeiten kann, dass die Berufsunfähigkeit per Definition nicht mehr gegeben ist.

Was man hier seiner Versicherung melden muss oder nicht, weiß ich nicht, ist wahrscheinlich abhängig von den Tarifbestimmungen. Was sagt denn Ihr Makler, der kann so etwas doch ganz leicht ermitteln.

Wäre schön, wenn hierzu noch ein weiteres Forumsmitglied etwas dazu sagen könnte, was den Fragenden weiterhilft!


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