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Ablauf BU-Meldung/Krankschreibung usw.
In Kategorie: Fragen Forum
von: Klinger am: 21.07.2010 - 15:23 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 2340 mal gelesen)
Ich habe Fragen zum Ablauf:
Ich könnte mich sofort dauerhaft krankschreiben lassen. Ich habe Asperger und kann meinen Beruf nicht mehr ausüben. Ich mache es trotzdem noch, weil meine größte Sorge der soziale Abstieg ist. Lieber betreibe ich Raubbau am eigenen Körper, als daß ich einen Vorgang starte, dessen Ausgang ich noch nicht kenne.
Ist der Ablauf dann in etwa wie folgt?
- HA schreibt jeweils für 14 Tage krank, bis maximal 6 Wochen Gesamtdauer
- Anschließend zahlt KK Krankengeld <--- Vermutlich untersuchen die während der maximal 78 Wochen, ob eine BU vorliegt und ob eine Reha sinnvoll ist. Die KK wird vermutlich versuchen, schnell auf dauerhaft BU zu plädieren, damit sie nicht mehr bezahlen müssen. Eine Reha ist laut meiner Psychologin nicht indiziert und nicht erfolgversprechend.
- Irgendwann bis zu diesem Teitpunkt sollte ich den Antrag bei der privaten BU gestellt haben, sinnvollerweise gleich am ersten Tag der Krankschreibung.
- Nachdem die KK die BU festgestellt hat oder die 78 Wochen um sind, kommt der gesetzliche Rententräger und macht auch wieder Untersuchungen, um EM- oder EU festzustellen oder gar zu behaupten, weder noch, sondern voll arbeitsfähig. Danach bekomme ich dann entweder EM-/EU-Rente oder erstmal gar nix.
Was ich gerne möchte: Gar nicht mehr arbeiten kommt für mich im Augenblick nicht in Frage. Ich möchte meine Wochenarbeitszeit von 40 auf 20h reduzieren. Gleichzeitig meinen Beruf aufgeben und in meiner Firma an 2 Tagen pro Woche den Außendienst machen, sowie 4h Büro (Nacharbeitung/Vorbereitung Außendienst, keinerlei sonstigen kaufmännischen Tätigkeiten während der 4h). Die 50%-Hürde werde ich vermutlich überschreiten, erstens weil ich nur noch 50% der Stunden mache und zweitens weil ich nur noch 20% der Tätigkeiten mache.
Fragen: Kann der gesetzliche Rententräger mich auf einen anderen Beruf verweisen, um eine EM zu vermeiden, obwohl ich ja nach wie vor in meiner Firma arbeiten kann, wenn auch nur 4h?
Kann ich mich irgendwie finanziell für die Zeit absichern, wo alles in der Schwebe ist? Ich würde am liebsten sofort den beruflichen Wechsel starten, habe dann aber natürlich fast 50% weniger Gehalt. Hat einer hier von den Versicherungfachleuten mit Privater BU und Asperger und kann was dazu sagen, wie lange so ein Antrag beim privaten Versicherer (hier: AM) dauert?
Antwort: Kristian Engelmann - Hoesch&Partner Versicherungsmakler GmbH
am 22.07.2010 - 15:51 Uhr
:
1 Frage:)"Kann der gesetzliche Rententräger mich auf einen anderen Beruf verweisen, um eine EM zu vermeiden, obwohl ich ja nach wie vor in meiner Firma arbeiten kann, wenn auch nur 4h?"
Wenn Sie nach dem 02.01.1961 geboren wurden, leider ja. Der Rentenversicherungsträger prüft, ob Sie noch noch in IRGENDEINEM Beruf arbeiten können. Können Sie dies zwischen 3 und 6 Stunden täglich, erhalten Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente. Können Sie weniger als 3 Stunden arbeiten die Volle.
Zu der Frage nach der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Die meisten Gesellschaften verpflichten sich, innerhalb von 10 Tagen bis zu 4 Wochen eine Erklärung über den Sachstand der Leistungsprüfung abzugeben. Die AM gibt hier meines Wissens nach auch 4 Wochen an. Wenn Sie dann berufsunfähig geschrieben werden, zählt als Grundlage Ihr zuletzt ausgeübter Beruf. Und hier unterscheiden sich die Bedingungen der Gesellschaften wieder deutlich - bei manchen Gesellschaften dürfen Sie sogar 20% und mehr hinzuverdienen, ohne den Status zu gefährden.
Ich empfehle Ihnen, mit der AM Kontakt aufzunehmen und diese Fragen dort schriftlich beantworten zu lassen. Informieren über eine mögliche Berufsunfähigkeit sollten Sie die Gesellschaft möglichst schnell, weil je nach Versicherungsbedingungen hierfür Fristen bestehen.
1 Frage:)"Kann der gesetzliche Rententräger mich auf einen anderen Beruf verweisen, um eine EM zu vermeiden, obwohl ich ja nach wie vor in meiner Firma arbeiten kann, wenn auch nur 4h?"
Wenn Sie nach dem 02.01.1961 geboren wurden, leider ja. Der Rentenversicherungsträger prüft, ob Sie noch noch in IRGENDEINEM Beruf arbeiten können. Können Sie dies zwischen 3 und 6 Stunden täglich, erhalten Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente. Können Sie weniger als 3 Stunden arbeiten die Volle.
Zu der Frage nach der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Die meisten Gesellschaften verpflichten sich, innerhalb von 10 Tagen bis zu 4 Wochen eine Erklärung über den Sachstand der Leistungsprüfung abzugeben. Die AM gibt hier meines Wissens nach auch 4 Wochen an. Wenn Sie dann berufsunfähig geschrieben werden, zählt als Grundlage Ihr zuletzt ausgeübter Beruf. Und hier unterscheiden sich die Bedingungen der Gesellschaften wieder deutlich - bei manchen Gesellschaften dürfen Sie sogar 20% und mehr hinzuverdienen, ohne den Status zu gefährden.
Ich empfehle Ihnen, mit der AM Kontakt aufzunehmen und diese Fragen dort schriftlich beantworten zu lassen. Informieren über eine mögliche Berufsunfähigkeit sollten Sie die Gesellschaft möglichst schnell, weil je nach Versicherungsbedingungen hierfür Fristen bestehen.
von: Klinger am: 22.07.2010 - 17:39 Uhr
Ich muß die Frage genauer stellen: Ich kann ja 4 Stunden/Tag (genauer: 20Stunden/Woche) arbeiten, und zwar in meiner Firma, auf einer anderen Stelle. Kann der Rententräger nun sagen: "Sie könnten aber 8h/Tag arbeiten, in dem Beruf XYZ"? Und mir damit die EM-Rente verweigern?
Kommentar von: Kristian Engelmann - Hoesch&Partner Versicherungsmakler GmbH
am: 23.07.2010 - 10:41 Uhr
So ist es. Der Rententräger darf Sie verweisen.
So ist es. Der Rententräger darf Sie verweisen.
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