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Berufsunfähigkeitsversicherung
In Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung & Recht
von: kairo am: 30.07.2010 - 20:29 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 949 mal gelesen)
Sollte mein Hausarzt und auch mein Facharzt schriftlich bestätigen, daß ich mindestens 50% berufsunfähig bin, zahlt meine BU-Versicherung, so mein Versicherungsvertreter.
Würde die Versicherung auch zahlen bei einer Tätigkeit weiterhin in Vollzeit, oder müßten entsprechend Stunden reduziert werden?
Kommentar von: Alexander Reibold Freie Finanzberatung
am: 10.09.2010 - 12:43 Uhr
Hallo Kairo!
Leider habe ich Ihre Frage erst heute gelesen, daher die späte Antwort. Vielleicht hilft sie treotzdem noch.
Eine BU Versicherung zahlt die Rente, wenn Sie "nicht mehr in der Lage" sind Ihren Beruf ganz oder teiweise auszuüben. Solange Sie ihn trotz dem ärztlichen Rat aufzuhören noch ausüben, wird das die Versicherung als Beweis ansehen, dass die Erkrankung doch nicht so schlimm ist und wird keine Rente zahlen!
Sie dürfen aber in der Regel in einem anderen Beruf arbeiten und dort auch in Vollzeit. Nur sollte das Einkommen unter einer Grenze liegen, die Ihr Versicherer festgelegt hat.
Das Ganze finden Sie in dem § Ihrer Bedingungen, in dem geregelt ist was eine Berufsunfähigkeit ist. (Meistens § 2)
MfG
Alexander Reibold
Hallo Kairo!
Leider habe ich Ihre Frage erst heute gelesen, daher die späte Antwort. Vielleicht hilft sie treotzdem noch.
Eine BU Versicherung zahlt die Rente, wenn Sie "nicht mehr in der Lage" sind Ihren Beruf ganz oder teiweise auszuüben. Solange Sie ihn trotz dem ärztlichen Rat aufzuhören noch ausüben, wird das die Versicherung als Beweis ansehen, dass die Erkrankung doch nicht so schlimm ist und wird keine Rente zahlen!
Sie dürfen aber in der Regel in einem anderen Beruf arbeiten und dort auch in Vollzeit. Nur sollte das Einkommen unter einer Grenze liegen, die Ihr Versicherer festgelegt hat.
Das Ganze finden Sie in dem § Ihrer Bedingungen, in dem geregelt ist was eine Berufsunfähigkeit ist. (Meistens § 2)
MfG
Alexander Reibold
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