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Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung gegeben?
In Kategorie: Fragen Forum
von: Inka am: 30.04.2009 - 20:43 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1487 mal gelesen)
Hallo
ich bin als Fachkrankenschwester für Op-Pflege ausgebildet und arbeite in diesem Beruf Vollzeit.Es wird entsprechend vergütet.
Seid 1 jahr bin ich an einer aggressiven Form der rheumatischen Arthritis erkrankt. Neben vielen Ausfallzeiten muss ich mir jetzt eingestehen, dass ich diese körperlich schwere Arbeit nicht mehr bewältigen kann. Ich würde gerne weiterhin arbeiten, jedoch an einem PC-Arbeitsplatz. Dieser würde sicherlich schlechter dotiert.
Wie schätzen Sie meine Chancen zur Berufsunfähigkeit ein.
Vielen Dank
MfG Inka
Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung
am 05.05.2009 - 08:53 Uhr
:
Hallo!
Ob Berufsunfähigkeit besteht oder nicht ist nicht immer so leicht feststellbar. Entscheidend ist auch, wie denn Berufsunfähigkeit bei dem Tarif, den Sie abgeschlossen haben, definiert wurde. Wie ist dort der Prognosezeitraum (dauernd, 3 Jahre oder 6 Monate)? Hat der Versicherer die Möglichkeit der abstrakten Verweisung? Gibt es für Sie die Möglichkeit, derzeit konkret die Tätigkeit zu wechseln?
Das sind Punkte, die man sich sicherlich erst mal genau anschauen sollte.
Dann ist meist der erste Ansprechpartner in Sachen Berufsunfähigkeit der Arzt. Dieser kann zumindest die Krankheitskomponente (das andere ist die Tätigkeitskomponente) beurteilen.
Grob kann man so als Richtlinie mal sagen: Wenn eine Arbeitsunfähigkeit die 3 Monate erreicht, sollte der Arzt erkennen können, ob in nächster Zukunft Besserung zu erhoffen ist oder nicht. Ist keine Besserung zu erhoffen, ist Berufsunfähigkeit durchaus ggf. gegeben.
Sollte es konkret werden, empfehle ich persönlich, die Berufsunfähigkeit nicht einfach selbst beim Versicherer zu beantragen, sondern kompetente Hilfe aufzusuchen. Es sind viele Daten und Informationen, die anzugeben sind, seitenweise Fragebögen auszufüllen. Es ist gut, hier einen kompetenten Fachmann zur Seite zu haben.
Mit freundlichem Gruß
A. Müller
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
verifiziertes Premiumprofil
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Hallo!
Ob Berufsunfähigkeit besteht oder nicht ist nicht immer so leicht feststellbar. Entscheidend ist auch, wie denn Berufsunfähigkeit bei dem Tarif, den Sie abgeschlossen haben, definiert wurde. Wie ist dort der Prognosezeitraum (dauernd, 3 Jahre oder 6 Monate)? Hat der Versicherer die Möglichkeit der abstrakten Verweisung? Gibt es für Sie die Möglichkeit, derzeit konkret die Tätigkeit zu wechseln?
Das sind Punkte, die man sich sicherlich erst mal genau anschauen sollte.
Dann ist meist der erste Ansprechpartner in Sachen Berufsunfähigkeit der Arzt. Dieser kann zumindest die Krankheitskomponente (das andere ist die Tätigkeitskomponente) beurteilen.
Grob kann man so als Richtlinie mal sagen: Wenn eine Arbeitsunfähigkeit die 3 Monate erreicht, sollte der Arzt erkennen können, ob in nächster Zukunft Besserung zu erhoffen ist oder nicht. Ist keine Besserung zu erhoffen, ist Berufsunfähigkeit durchaus ggf. gegeben.
Sollte es konkret werden, empfehle ich persönlich, die Berufsunfähigkeit nicht einfach selbst beim Versicherer zu beantragen, sondern kompetente Hilfe aufzusuchen. Es sind viele Daten und Informationen, die anzugeben sind, seitenweise Fragebögen auszufüllen. Es ist gut, hier einen kompetenten Fachmann zur Seite zu haben.
Mit freundlichem Gruß
A. Müller
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