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Nahrungsmittelintoleranzen u. Chiropraktierbesuche angeben? Brauche bitte noch Antwort zur Nahrungsmittelunverträglichkeit!!!


In Kategorie: Fragen Forum


Guten Tag!
Ich möchte eine BU + DU abeschließen, da ich verbeamtete Lehrerin bin. Nun ist die Frage, ob ich eine Lactose- und Fruktoseunverträglichkeit angeben sollte, obwohl sich daraus eigentlich keine negativen Folgen für meine Gesundheit entwicklen sollten, die mich im Arbeitsleben beeinträchtigen. Schließlich kann man auf die Nahrungsmittel verzichten. Ebenso war ich mehrere Male beim Chiropraktiker aufgrund von stressbedingen Verspannungen, habe aber keine Schäden an der Wirbelsäule. Was müsste ich hierbei angeben?





von: admin am: 03.08.2010 - 10:06 Uhr

Guten Tag!

1. BU + DU = für Beamte sehr sinnvoll. Also unbedingt auch Angebote mit Dienstunfähigkeitsklausel berechnen lassen und auch die Unterschiede der einzelnen DU-Klauseln erklären lassen.

2. Das mit der Unverträglichkeit weiß ich nicht, vielleicht kann dazu noch jemand etwas schreiben.

Grundsätzlich läuft es aber ja eh so: Man gibt in anonymen medizinischen Vorabanfragen an, wie man sich versichern will und füllt alle Gesundheitsfragen dazu aus und dann werden diese Vorabanfragen an mehrere Versicherungen geschickt und man schaut, wo ggf. wie ein Abschluss möglich ist.

Haben Sie schon einen Berater? Was sagt dieser bezüglich der Unverträglichkeit? Wobei es immer kritisch ist, wenn ein Berater sagt – Ach das, das muss man nicht angeben. Also im Zweifelsfall vielleicht noch mal melden.

3. Bezüglich der Behandlungen beim Chiropraktiker: Es wird bei den Gesundheitsfragen - soweit ich weiß - meist gefragt, ob man bei einem Behandler war und wenn man das war, dann muss man das bejahen und näher ausführen. Es wird also nicht gefragt, ob man einen Schaden hat, sondern es wird gefragt, ob etwas behandelt wurde. Stressbedingte Verspannungen werden wohl (insbesondere bei einem stressigen Lehrerjob) kritisch bewertet. Die Frage ist aber auch, wie lange diese Behandlungen schon her sind. Sollte das schon über 5 Jahre her sein, wird wohl kaum mehr danach gefragt werden.


Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 18.09.2010 - 16:18 Uhr :

Guten Tag!

Grundsätzlch muss man alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Die Gesellschaften fragen in der Regel nach "Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen der letzten 5 Jahre bei Ärzten, Heilpraktikern oder anderen Fachleuten".
Als Antwort auf diese Frage müssten Sie natürlich auch die Verspannungen angeben.

Eine Nahrungsmittelunverträglichkeit sollten Sie bei der Frage nach "Anomalien" angeben. Auch wenn Sie selbst darin keine Gefahr für Ihren Job sehen, die Gesellschaft könnte da andere Erfahrungen haben. Besonders Presigünstige Anbieter achten sehr genau auf solche Details. Schließlich muss man vorausahnen was in den nächsten 30 oder 40 Jahren kommen könnte.

Sie sollten unbedingt Voranfragen stellen. Also nicht gleich beim Versicherer Ihrer Wahl einen Antrag unterschreiben.

MfG
Alexander Reibold
alexanderreibold(at)aol.com

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