Stellen Sie Ihre Frage zur Berufsunfähigkeitsversicherung (kostenlos) Computervergleich Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung



2 BU-Versicherungen gleichzeitig bei unterschiedlichen Anbietern


In Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung & Recht


von: Simone am: 17.08.2010 - 08:03 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 3108 mal gelesen)


Hallo,

ich habe 2008 eine BU bei Versicherung 1 abgeschlossen. Aufgrund von Vorerkrankungen wurde dabei die komplette Wirbelsäule ausgeschlossen.
Nun hatte ich die Chance mit etwas weniger strengen Gesundheitsfragen in einen Gruppenvertrag bei Versicherung 2 aufgenommen zu werden. Ohne Ausschluss.
Somit habe ich aktuell 2 BU-Versicherungen bei unterschiedlichen Anbietern mit unterschiedlichen Konditionen.
Worauf habe ich zu achten? Gibt es rechtliche Haken und Ösen, die man wissen muss? Darf ich evtl. gar keine 2 Versicherungen gleichzeitig haben und muss eine der Versicherungen kündigen? Was wäre das Szenario, wenn der Schadensfall "Rücken" doch eintreten sollte?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Danke sehr und viele Gruesse,
Simone





von: michi am: 27.09.2010 - 23:05 Uhr

Hallo,
es kann zu Problemen kommen im Schadensfall,
da die Gesundheitsfragen immer ehrlich beantwortet werden müssen.
Die Versicherung wird sagen; Hätten wir das gewusst, dann hätten wir den Vertrag nicht abgeschlossen!
Ich prozessiere seit 5 jahren, obwohl ich alles vorlegte!!!!!!
Die stritten einfach ab, dass ich es angab um aus dem Vertrag zu kommen, ich konnte aber zum glück durch originalpapiere belegen, dass ich es in den antrag schrieb, wie wird es wohl sein wenn man etwas wissentlich verschweigt. Und außerdem kann man nach deutschem recht nicht ein risiko zweimal versichern, ergo wird eh nur eine zahlen.
Hat man zum beispiel eine krankentagegeld versicherung, bezahlt diese auch nicht, wenn man BU ist oder umgekehrt.
Im eigenen Interesse, um nicht im ernstfall auf den bauch zu fliegen, ehrlich sein!!!!
sonst jahrelang umsonst gezahlt und jahrelang prozessieren.
Gruss
Michi

Antwort: Versicherungen-Select am 02.11.2010 - 14:24 Uhr :

Es gibt noch ein weiteres Problem.
Sie dürfen nicht mehr als 90% Ihres Einkommens absichern. Haben Sie der 2. Versicherung mitgeteilt, das bereits anderweitig Schutz besteht?

In jedem Fall sollten Sie immer alle Gesundheitsfragen 100% genau beantworten.
Eine BU-Versicherung wird gerade in den ersten 5 Jahren Laufzeit immer Versuchen ein Haar in der Suppe zu finden.

MfG
Heiko Ballmann
Versicherungsmakler

Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 08.11.2010 - 09:49 Uhr :

Hallo Simone!

Ich finde die bisherigen Antworten ein bisschen zu negativ und zu allgemein! Die Versicherungen müssen sich doch im Schadensfall an ihre Bedingungen halten.

Ich gehe davon aus, dass Sie alle Fragen in beiden Anträgen korrekt beantwortet haben. Sie wollten mit dem zeiten Abschluss ja sicher niemanden betrügen, sondern Ihren Schutz verbessern!

Es ist nicht verboten mehrere Versicherungen im Bereich Leben/BU abzuschließen. Nur bei Sachversicherungen gibt es ein solches Verbot!
Wenn also die zweite Versicherung Sie aufgenommen hat, obwohl Sie dort sicher angeben mussten, dass Sie schon eine andere Absicherung haben, dann ist das deren Sache. Dann wurde auch Ihr Einkommen geprüft und die Frage geklärt, ob Sie aus deren Sicht überversichert sind.
Idealerweise sollten Sie diese Frage auch noch der ersten Versicherung stellen. Dann hätte man dort die Möglichkeit die Rentenhöhe im ersten Vertrag notfalls nach Unten anzupassen.
Der in einer anderen Antwort angegebene Wert von 90 % des Einkommens ist dabei nicht allgemein gültig. So versichert z.B. die Alte Leipziger 100 % des Netto, die WWK aber 60 % des Brutto usw. Das steht bei jeder Gesellschaft in den Annahmerichtlinien.

Wenn der BU-Schadensfall eintritt, müssten Sie nun eben die ärztlichen Unterlagen doppelt besorgen und bei beiden Gesellschaften einreichen. Und die werden dann beide nach den eigenen Versicherungsbedingungen entscheiden ob sie die Rente auszahlen. Falls es sich um ein Rückenleiden handelt, bekommen Sie nur von der zweiten Versicherung Geld.
Wenn Sie aber nach den Bedingungen beider Verträge berufsunfähig sind, so bekommen Sie auch beide Renten.

Das Beispiel mit der Krankentagegeld-Versicherung ist nicht ganz richtig. In der Regel wird vom Arzt entschieden, ob man krank ist, oder berufsunfähig, was ein voraussichtlich dauerhafter Zustand ist.
Wenn keine BU diagnostiziert wurde, dann zahlt die BU-Versicherung auch nicht. Aber auch das hängt vom Bedingungswerk ab. Die Condor Versicherung z.B. zahlt schon nach 6 monatiger Krankheit rückwirkend die BU Rente aus. Auch wenn man in dieser Zeit schon Krankentagegeld bekommen hat.

Es hängt also alles von den individuellen Versicherungsbedingungen und Annahmerichtlinien ab!
Etwas Verbotenes haben Sie nicht getan!

MfG
Alexander Reibold
Versicherungsmakler


neue Antwort schreiben
Patient   |   Berater
Email-Benachrichtigung bei neuer Antwort:
Ihr Name:

Ihre E-mail:

Ihre Frage:

Sicherheitscode:
 Neuladen
Sicherheitscode:


Alle BU-Foren:

Top "BU-Helfer" im Forum

Folgende Berater haben die meisten Fragen im Forum beantwortet. Vielen Dank!



Tipps Berufsunfähigkeitsversicherung: