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Gesundheitsfragen: Vorerkrankungen
In Kategorie: Fragen Forum
Hallo,
mein Berater riet mir bei Vorerkrankungen, die bei einer BUV zu einer Ablehnung oder mehreren Ausschlüssen führen würden, diese bei den Gesundheitsfragen lieber zu verschweigen, da die Angaben seiner Aussage nach nur für 10 Jahre gelten. Er meinte daher, dass ich dann zwar keine BU-Rente erhielte, falls der BU-Fall innerhalb der ersten 10 Jahre einträte, die Versicherung aber aufgrund meines geringen Alters (Mitte 20) dennoch sinnvoll sei, da ich somit wenigstens nach 10 Jahren abgesichert wäre. Denn seiner Aussage nach würden im BU-Fall nur die Angaben der letzten 10 Jahre überprüft, d.h. wenn zwischen Vertragsabschluss und Eintreten des BU-Falls mehr als 10 Jahre lägen, wären meine bei Vertragsabschluss falschen Angaben quasi "verjährt". Funktioniert das wirklich so? Vielen Dank für Ihre Auskunft!
von: admin am: 18.08.2010 - 15:37 Uhr
Im Antrag werden Fragen gestellt und diese müssen korrekt beantwortet werden. Ich kann diesen Berater nicht verstehen, das ist für mich eher eine etwas sonderbare Tour, die kann ich persönlich nicht für gut halten. Schaut ja fast so aus, als möchte er halt einfach einen Abschluss, damit er auch eine Provision erhält. Hat Ihr Berater denn auch schon mehrfach anonyme medizinische Vorananfragen an verschiedene Versicherungsgesellschaften geschickt? Ist wirklich keine Aufnahme möglich?
Wäre schön, wenn hierzu noch weitere Einträge kommen würden.
Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung
am 10.09.2010 - 11:32 Uhr
:
Hallo!
Diese Aussagen des "Beraters" sind natürlich völlig falsch. Vielleicht gründet er sein Halbwissen auf folgenden Punkt in den Bedingungen:
Die Versicherung kann einen Rücktritt vom Vertrag wegen versehentlicher Falschangaben nur in den ersten 5 (manchmal 3) Jahren durchführen.
Eine Anfechtung wegen absichtlicher Falschangaben ist aber jederzeit möglich und wird auch gemacht.
Dass eine Versicherung im Schadensfall nur die letzten 10 Jahre prüft ist falsch! Geprüft wird dann der Antrag, egal wie alt der ist.
Eine Verjährung von Versicherungsbetrug ist mir nicht bekannt. Und dazu wurden Sie in diesem Fall aufgefordert.
Falls Sie mit diesem "Berater" noch mal sprechen, bitten Sie ihn doch Ihnen die Paragrafen zu zeigen, die seine Aussagen angeblich stützen. Dann wird das sicher ein kurzes Gespräch!
MfG
Alexander Reibold
Hallo!
Diese Aussagen des "Beraters" sind natürlich völlig falsch. Vielleicht gründet er sein Halbwissen auf folgenden Punkt in den Bedingungen:
Die Versicherung kann einen Rücktritt vom Vertrag wegen versehentlicher Falschangaben nur in den ersten 5 (manchmal 3) Jahren durchführen.
Eine Anfechtung wegen absichtlicher Falschangaben ist aber jederzeit möglich und wird auch gemacht.
Dass eine Versicherung im Schadensfall nur die letzten 10 Jahre prüft ist falsch! Geprüft wird dann der Antrag, egal wie alt der ist.
Eine Verjährung von Versicherungsbetrug ist mir nicht bekannt. Und dazu wurden Sie in diesem Fall aufgefordert.
Falls Sie mit diesem "Berater" noch mal sprechen, bitten Sie ihn doch Ihnen die Paragrafen zu zeigen, die seine Aussagen angeblich stützen. Dann wird das sicher ein kurzes Gespräch!
MfG
Alexander Reibold
von: Geier am: 23.09.2010 - 09:14 Uhr
Hallo,
ich hoffe, Du hast Dich nicht auf sowas eingelassen.
Im Leistungsfall (wovon man ja nie ausgeht, aber es kann trotzdem total schnell geschehen)
bist Du nämlich der "Dumme".
Der Vertreter wird von seiner Aussage nichts mehr wissen (falls er überhaupt noch für diese Versicherung arbeitet).
Und Du wirst Deine Zahlung nie erhalten, da Du den Vertrag nur durch Lügen erhalten hast.
Du hast dann nur Probleme.
Ich rate Dir zu einer seriöseren Versicherung bzw. Versicherungsvertreter:
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