Stellen Sie Ihre Frage zur Berufsunfähigkeitsversicherung (kostenlos) Computervergleich Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Thread teilnehmende Berater (0)


Bu-Rente


In Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung & Recht


von: Bernd Koebeler am: 01.09.2010 - 21:47 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1657 mal gelesen)


Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde auf meinem Beruf als selbständiger Bäcker 1991 Berufsunfähig(Gutachten BG).Meine private BU-Versicherung hat dieses Gutachten voll annerkannt und mir eine 100% Rente bezahlt.1993 habe ich dann eine Stelle als Cheffahrer angetreten mit weniger Gehalt wie als Selbstständiger,worauf die Versicherung mir eine 50% Rente anbot ,und auch bezahlte.In dem Gutachten der BG steht das ich auf meinem Beruf als Bäcker BU bin(Umschulungsvorschlag).Meine Frage :Hätte die Versicherung nicht 100% Rente und Beitragsbefreiung über die ganzen Jahre leisten müssen?,denn in dem Gutachten der BG steht nichts von 50%!Kann ich da noch eine Nachforderung stellen? Wer kann mir dabei helfen?danke.





von: admin am: 08.09.2010 - 08:54 Uhr

So wie sich das liest, hätte der Versicherer hier wohl – je nach Bedingungen – die Verweisung aussprechen müssen und zwar auf die Tätigkeit als Cheffahrer. Dies hätte nur eine konkrete Verweisung sein können. Dass dies keine Verweistätigkeit im Sinne der Bedingungen ist (nur falls diese die konkrete Verweisung auch vorsehen), hätten Sie allerdings beweisen müssen nach der Rechtsprechung. Das wäre unter Umständen durchaus möglich gewesen. Da Sie jedoch einen Vergleich auf 50% der BU-Rente geschossen haben, wird es sicherlich schwierig, diesen Vergleich nach so vielen Jahren anzufechten. Das Gutachten der Berufsgenossenschaft ist dafür auch nicht aussagekräftig genug, weil es nur rein medizinische Gründe beinhaltet. Hier müsste ein Anwalt genau überprüfen, ob eine Nachforderung machbar ist. Eine Nachforderung wäre wohl auch nur im Bereich der letzten 5 Jahre (Verjährung) möglich und auch nur, wenn der Vergleich nicht anfechtbar ist. Da ein nicht unerhebliches Kostenrisiko besteht, müssen die Unterlagen schon genau geprüft werden. Das sollte wohl am besten auch nur eine Kanzlei übernehmen, die sich darauf spezialisiert hat. Oben rechts finden sie z.B. einen Link „Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung“ – vielleicht sich mit dieser Kanzlei mal in Verbindung setzten und fragen. Im Forum kann man das mit Sicherheit nicht klären.

neue Antwort schreiben
Patient   |   Berater
Email-Benachrichtigung bei neuer Antwort:
Ihr Name:

Ihre E-mail:

Ihre Frage:

Sicherheitscode:
 Neuladen
Sicherheitscode:


Alle BU-Foren:

Top "BU-Helfer" im Forum

Folgende Berater haben die meisten Fragen im Forum beantwortet. Vielen Dank!



Tipps Berufsunfähigkeitsversicherung: