Stellen Sie Ihre Frage zur Berufsunfähigkeitsversicherung (kostenlos) Computervergleich Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Thread teilnehmende Berater (0)


Info - Die häufigsten Berufskrankheiten


In Kategorie: Allgemeine Informationen Unfallversicherung


von: admin am: 03.09.2010 - 09:25 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 2199 mal gelesen)


In der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch – ganz im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung – Berufskrankheiten mitversichert. Dies sind dabei die häufigsten, anerkannten Berufskrankheiten:

1. Lärmschwerhörigkeit
2. Asbestose – Lungenerkrankung, die durch Einatmen von asbestfaserhaltigem Staub sich entwickelt.
3. Hauterkrankungen
4. Silikose – Lungenerkrankung, die durch Einatmen von Quarzstaub sich entwickelt.
5. Lungen- und Kehlkopfkrebs, als Auslöser Asbest
6. Mesotheliom – bösartige Neubildung, Ursache ist asbestfaserhaltiger Staub.
7. Allergische Atemwegserkrankungen – durch Einatmen von Staub, typisch bei Bäcker oder Tischler.
8. Chronische obstruktive Bronchitis – typisch bei Bergleuten.
9. Erkrankung von Stütz- und Bewegungsapparat, häufig auch Meniskusschäden
10. Infektionskrankheiten

Die Anerkennung einer Berufskrankheit kann schwierig sein, da der tatsächliche Zusammenhang von Krankheit und ausgeübter Tätigkeit nachgewiesen werden muss. So gibt es jährlich ca. 13500 Anerkennungen, was nicht allzu viel darstellt. Lärmschwerhörigkeit und Asbestose machen dabei schon zusammen über 9000 der Fälle aus.

In Deutschland muss annähernd jeder 4. Arbeiter mit seiner beruflichen Tätigkeit aufhören, da er diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Stellt man dieser Zahl die Anzahl der Fälle anerkannter Berufskrankheiten durch die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber, wird deutlich, dass dieser Schutz für das Risiko, den Beruf nicht mehr ausüben zu können, sicherlich nicht ausreichend ist. Eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung tut not. Diese leistet auch, wenn die Erkrankung in keinem direkten Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit steht. Die Tätigkeit muss also die Erkrankung nicht ausgelöst haben. Somit gibt es weit mehr Fälle von Berufsunfähigkeit als Fälle von anerkannten Berufskrankheiten.






neue Antwort schreiben
Patient   |   Berater
Email-Benachrichtigung bei neuer Antwort:
Ihr Name:

Ihre E-mail:

Ihre Frage:

Sicherheitscode:
 Neuladen
Sicherheitscode:


Alle BU-Foren:

Top "BU-Helfer" im Forum

Folgende Berater haben die meisten Fragen im Forum beantwortet. Vielen Dank!



Tipps Berufsunfähigkeitsversicherung: