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Abfindungsleistung


In Kategorie: Fragen Forum


Hallo, meine BU-Versicherung möchte meinen Vertrag auflösen und eine Einmalzahlung - anstelle einer mtl. Rengte - zahlen. Sie verweigert eine Leistungsanerkennung, möchte aber auch eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Mein Vertrag läuft noch ca. 14 Jahre. Wenn ich mich auf eine Abfindung einlasse: wie hoch wäre eine angemessene Summe (in Monatsrenten gerechnet). Das erste Angebot der Versicherung beläuft sich auf 20 Monate.





von: admin am: 08.09.2010 - 09:01 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es gut ist, eine Abfindung mit der Versicherung alleine als Privatmensch auszuhandeln. Ich würde mich da schon an jemanden wenden, der so etwas wirklich kann. Schau mal oben rechts steht der Link „Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung“ – dort findest Du den Kontakt zu einer Kanzlei, die sich auf derartige Fälle spezialisiert hat. Für die Verhandlungen müssen sicherlich die gesamten Unterlagen genau geprüft werden, damit der Anwalt das Prozessrisiko ausloten kann. Auch ist ein gewisser Erfahrungswert wertvoll. Die Versicherer handeln hier doch etwas unterschiedlich. Die einen tendieren eher zu Einmalzahlungen, die anderen doch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Aber vielleicht kann ja noch ein weiteres Forumsmitglied etwas wertvolles dazu beitragen. Das wäre natürlich super!



von: *s* am: 18.09.2010 - 11:35 Uhr


Ich kann mich hier nur Anschließen. Ein Bekannter ist selbst in der gleichen Situation. Er war bereits vor Gericht und seinem Anwalt und dem Richter wären mindestens 2/3 (zwei drittel) aller Rentenzahlungen bis zum Ende der Laufzeit angemessen. Davon abgesehen, werden Sie vermutlich auch keine andere BU mehr von irgend einer Versicherung bekommen und die Einmalzahlung muss ja je nach Fall oder Krankheit auch bis zum Rentenalter reichen, damit man einigermassen über die Runden kommt ! Wenn es noch nicht zu spät ist und sie sich noch nicht geeinigt haben, empfehle ich Ihnen dringend alle Unterlagen zusammen zu stellen und einen Fachanwalt für Versicherungsrecht der sich eventuell auf BU spezialisiert hat zu wenden. Wenn kein Privatrechtschutz besteht, würde ich trotzdem 300,- € für eine Beratung ausgeben und sich informieren, als eventuell auf eine zustehende BU-Zahlung zu verzichten.



von: Burki am: 22.09.2010 - 20:46 Uhr

Hallo.
Von der Einmalzahlung würde ich die Finger lassen. Meine zahlt jetzt entlich auch. Zwar NUR 16 jahre, aber monatlich 870 Euro. Wenn ich eine Einmalzahlung bekommen würde, müsste sie ja rein rechnerisch mindestens 167040 Euro hoch sein. Das musst du dir aber selber ausrechen, wieviel das ist. Einerseits würde ich es nicht machen, weil du monatlich schön dein Geld bekommst, andererseits hat die Versicherung das Recht, nach ein paar Jahren zu prüfen, ob ich noch BU bin. Das hat sie mir klipp und klar geschrieben. Und das stimmt, dazu haben die ihr Recht. Also ausrechen was du bekommst, und selber entscheiden was du machst. Aber wie ich das lese, bieten sie dir nur 20 Monate an. Allein aus dem Grunde würde ich das nie und nimmer machen. Nimm es monatlich, dann bist du viel besser dran.


von: Geier am: 23.09.2010 - 09:00 Uhr

Hallo,
das mit der Einmalzahlung würde ich mir wirklich gut überlegen, aber auch ein Rechtsanwalt wird Dir keine Beträge nennen (evtl. einen Anhaltspunkt). 20 Monate sind meiner Meinung viel zu wenig. Es wird Dich keine Versicherung mehr versichern und Du musst so bis zu Deinem Rentenalter damit klarkommen.
Rechne Dir die Beträge aus, welche Du bei mtl. Zahlung erhalten würdest (vergiss evtl. die Dynamik nicht!). Man sagt dann ca. 2/3 davon wären als Einmalzahlung angemessen, plus die steuerliche Seite. Laß Dir von Deinen Steuerberater sagen, welche Steuern bei der Einmalzahlung anfallen (Du musst die Einmalzahlung ja im Jahr des Zuflusses mit dem Ertragsanteil versteuern - und dass kann durchaus ein großer Betrag sein) und schlage diesen Betrag ebenfalls noch auf.
Wahrscheinlich will die Versicherung aber nicht soviel leisten und dann hast Du das Problem. Ich denke Du wirst über kurz oder lang nicht um ein Gespräch mit einen Rechtsanwalt herumkommen. (Kläre mit Deiner Rechtschutzversicherung ob sie die Kosten übernimmt.)
Viel Glück

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