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krankenkassenbeiträge von berufsunfähigkeitsversicherung


In Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung & Recht


von: anonym am: 07.09.2010 - 17:15 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1807 mal gelesen)


Guten Tag,

durch eine Berufsunfähigkeit beziehe ich Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von monatlich 322 €. Das Arbeitsamt zahlt mir ein sogenanntes Übergangsgeld bis zum Antritt der Umschulung.
Ist es richtig, dass die Krankenkasse nun zusätzlich einen monatlichen Beitrag aus der Berufunfähigkeitsversicherung einfordert? Dieses auch rückwirkend, ab Datum, an der die BU Versicherung zahlt?
Schliesslich geht aus dem Bescheid des Arbeitsamtes hervor, dass monatliche Beiträge an die Krankenkasse abgeführt werden.



Danke für die Antwort.

MfG





von: admin am: 08.09.2010 - 09:04 Uhr

So etwas müsste man beim Bürgertelefon der Krankenkassen (01805 - 99 66 02; 14 cent/Min.) erfragen können.

Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 13.09.2010 - 14:03 Uhr :

Guten Tag!

Leider ist das richtig!
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse beziehen sich auf Ihr gesamtes Einkommen, also auch auf die Berufsunfähigkeitsrente.

Das wird beim Abschluss solcher Versicherungen häufig übersehen, wodurch die Netto-Rente dann im Ernstfall zu gering ist.
Wenn jemand sonst keine Leistungen bezieht muss er sogar den "Arbeitgeberanteil" mit übernehmen. Das sind dann insgesamt 16,25 % vom Einkommen.

MfG
Alexander Reibold

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