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Mir wurde mit 18 eine BU-Versicherung mit einer Laufzeit von 20 Jahren verkauft
In Kategorie: Fragen Forum
von: Seggemann am: 08.09.2010 - 21:36 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 1269 mal gelesen)
Hallo zusammen
Mir wurde damals eine BU mit Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 20 Jahren verkauft. Ich bin nun 33 Jahre alt (läuft also nur noch Jahre). Dies ist nun zufällig aufgefallen. Das war doch wohl eine unverschämtheit. Ich denke nicht das ich sowas nun auf einmal auf das Alter von 65. verlängern kann. Sinvoll ist wahrscheinlich, dass ich dies schnellstmöglich kündige und eine neue abschließe, woanders natürlich. Gibt es da Probleme bzw. was muss ich bei der Lebensversicherung beachten, die ja noch Steuerfrei ist?
Ich würde mich über eine Antwort freuen, um meinen Versicherungsvertreter, den von früher, so richtig zusammenzuscheißen.
Gruss, Seggemann
Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung
am 10.09.2010 - 11:14 Uhr
:
Hallo Seggemann!
Tatsächlich war die BU Absicherung für 20 Jahre ein Fehler. Eigentlich sollte eine solche Absicherung bis zu einem möglichen Eintritt in die Altersrente gehen. Also z.B. bis 67. Eine nachträgliche Verlängerung ist mit neuen Gesundheitsfragen und neuem Beitrag verbunden. Dann können Sie auch gleich den Anbieter wechseln.
Sie können jetzt den BU-Tarif aus der Versicherung heraus kündigen ohne die steuerfreie LV anzutasten. Schreiben Sie der Gesellschaft einfach, dass die LV mit gleicher Versicherungsnummer und gleichem Beitrag bestehen bleiben soll. Oder Sie warten noch bis die BU von selbst abläuft.
Am besten noch vor der Kündigung, sollten Sie sich nach einem passenden Vertrag für eine selbständige BU Versicherung umschauen. Je nach Beruf kommen da ganz verschiedene Gesellschaften in Frage. Am besten besprechen Sie das mit einem Makler, der kann verschiedene Anbieter vergleichen.
Denken Sie dabei auch an eine ausreichend hohe Absicherung aller laufenden Kosten wie Miete oder Finanzierungsraten, Krankenversicherung, Altersvorsorge usw. Das wird häufig vergessen.
MfG
Alexander Reibold, Versicherungsmakler
Hallo Seggemann!
Tatsächlich war die BU Absicherung für 20 Jahre ein Fehler. Eigentlich sollte eine solche Absicherung bis zu einem möglichen Eintritt in die Altersrente gehen. Also z.B. bis 67. Eine nachträgliche Verlängerung ist mit neuen Gesundheitsfragen und neuem Beitrag verbunden. Dann können Sie auch gleich den Anbieter wechseln.
Sie können jetzt den BU-Tarif aus der Versicherung heraus kündigen ohne die steuerfreie LV anzutasten. Schreiben Sie der Gesellschaft einfach, dass die LV mit gleicher Versicherungsnummer und gleichem Beitrag bestehen bleiben soll. Oder Sie warten noch bis die BU von selbst abläuft.
Am besten noch vor der Kündigung, sollten Sie sich nach einem passenden Vertrag für eine selbständige BU Versicherung umschauen. Je nach Beruf kommen da ganz verschiedene Gesellschaften in Frage. Am besten besprechen Sie das mit einem Makler, der kann verschiedene Anbieter vergleichen.
Denken Sie dabei auch an eine ausreichend hohe Absicherung aller laufenden Kosten wie Miete oder Finanzierungsraten, Krankenversicherung, Altersvorsorge usw. Das wird häufig vergessen.
MfG
Alexander Reibold, Versicherungsmakler
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