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Berufsunfähigkeit - Definition in der Berufsunfähigkeitsversicherung


In Kategorie: Fragen Forum


von: Inka am: 14.05.2009 - 13:50 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 2418 mal gelesen)


Bitte erklären Sie mir folgenden Satz:

BU liegt vor,wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich mind. 6 Monate ununterbrochen zumindest 50% außerstande ist,ihrem vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübten Beruf, sowie er ohne gesundheiltliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen und sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausgeübt hat, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Heißt das konkret, es bedarf einer ununterbrochenen Krankmeldung, um diese Voraussetzung zu erfüllen?
Wie kann ich eine 50% Beschäftigung ohne finanz. Verluste erreichen?

Vielen Dank

Inka




Antwort: Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung am 18.05.2009 - 13:43 Uhr :
Wegweiser-Berufsunfähigkeitsversicherung (752)
Freibadstrasse 14
81543 München
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Hallo!

Die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit sind auf eine Krankheit zurückzuführen (also nicht auf einen Unfall). Krankheiten entwickeln sich häufig schleichend und das macht es natürlich extrem schwierig, festzustellen, wann eine Erkrankung so weit fortgeschritten ist, dass man im Sinne der von Ihnen beschriebenen Definition auch berufsunfähig ist.
In den meisten Fällen ist man zuerst einmal über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig. Wenn dann so eine Arbeitsunfähigkeit die 3 Monate erreicht, sollte ein Arzt ggf. auch erkennen können, ob in nächster Zukunft Besserung zu erhoffen ist oder nicht. Gut ist, wie oben auch erwähnt, wenn hier der Prognosezeitraum „nur“ 6 Monate beträgt, der Arzt also für die kommenden 6 Monate eine Prognose abgeben muss.
Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit sind immer 2 Komponenten zu beurteilen – die berufliche Tätigkeit und der Gesundheitszustand. Das macht es auch nicht gerade leichter.
Ich möchte hier gerne auf folgende Texte verweisen, da ich finde, dass beim Lesen dieser Texte doch ganz gut deutlich wird, wie die von Ihnen beschriebene Definition zu verstehen ist, was Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Definition überhaupt bedeutet.
Die Texte finden Sie bei den Hintergrund Infos: (siehe Linke Seite bei Reiter „Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung (Rechner)“)
A) So prüfen Versicherungen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und B) Feststellung der Berufsunfähigkeit.


MfG
A. Müller

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