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Berufsunfähigkeit bei Alkoholkrankheit


In Kategorie: Fragen Forum


von: anonym am: 19.09.2010 - 15:02 Uhr
(Beitrag bzw. Frage wurde 2296 mal gelesen)


Ein LKW Fahrer (ursprünglich trockener Alkoholiker) leidet unter Anstzuständen wieder LKW zu fahren. Er wird rückfällig, verliert den Führerschein. Besteht die Chanche auf Berufsunfähigkeit?




Antwort: Alexander Reibold Freie Finanzberatung am 19.09.2010 - 21:02 Uhr :

Hallo!

Wenn Sie mit der Frage meinen, ob eine bestehende Versicherung das als Berufsunfähigkeit anerkennen müsste, dann würde ich sagen "Ja"!

Aber nicht die Tatsache, dass er keinen Führerschein mehr hat, sondern die, dass er wegen der Alkoholsucht und Alkoholkonsum ständig fahruntauglich wäre und somit über 50 % seiner Tätigkeiten nicht ausüben kann. Das müsste natürlich ein Arzt so bestätigen.
Und natürlich müssen ursprünglich im Antrag alle Fragen korrekt beantwortet worden sein. Besonders die nach Beratung oder Behandlung wegen Alkoholkonsum.

Je nach Bedingungswerk der Versicherung könnte er gezwungen werden eine Entziehung zu versuchen. Und wenn er dann trocken wäre, würde die Versicherung die Rentenzahlung einstellen, auch wenn er keinen Führerschein hätte.

MfG
Alexander Reibold


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