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Unfall- & Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder


Kommt es zu einem Unfall, greift für die Kosten der Behandlung erst einmal die Krankenversicherung. Doch was, wenn die Folge des Unfalls bleibende Schäden sind? Wer leistet dann? Hier kommt die Unfallversicherung bzw. die Invaliditätsversicherung zum Einsatz.


Gesetzlicher Schutz nur lückenhaft


Leider ist der gesetzliche Unfallschutz, den die Kinder genießen, nicht ausreichend. § 2 SGB VII erfasst, wer kraft Gesetz versichert ist. Dort steht in § 2 / 8 SGB VII:



  1. Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen,

  2. Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,

  3. Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen.


Der Schutz, den Kinder und Jugendliche genießen ist also nur sehr lückenhaft. Ein Unfall in der Freizeit ist nicht abgedeckt. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist daher durchaus empfehlenswert.
Eine lebenslange Invalidität, die bereits im Kindesalter entsteht, hat im schlimmsten Fall zur Folge, dass das Kind keine Ausbildung machen kann, sein Leben lang auf die Hilfe anderer angewiesen sein wird. Gut, wer dann zumindest finanziell nicht ganz ohne da steht.


Kosten für eine private Kinder-Unfallversicherung


Der Versicherungsschutz durch eine Unfallversicherung ist nicht allzu teuer. Mit einer Versicherungssumme von 100000 EURO und einer Progression von 350 (natürlich noch besser 500) ist man gut abgesichert. Einen solchen Schutz kann man für ca. 65 bis 85 EURO Jahresbeitrag (incl. Versicherungssteuer) erhalten.


Die Vereinbarung einer Progression ist sinnvoll. Sie funktioniert folgender Maßen:
Es gibt verschiedene Progessionsstaffeln bzw. progressive Invaliditätsstaffeln. Diese sind meist P250, P350 und P500. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher die Versicherungssumme. Bei P350 erhält man im Falle einer Vollinvalidität von 100% eine Summe 350000 EURO wenn die Grundversicherungssumme 100000 EURO beträgt.


Leistung auch bei Invalidität durch Krankheit


Leider stellen nicht nur Unfälle ein Risiko für bleibende Schäden dar. Sie machen sogar nur den geringeren Anteil aus. Weit häufiger ist eine Krankheit die Ursache. Einen weit besseren Schutz bieten daher Policen, die sowohl bei Krankheit als auch bei Unfall leisten. Dies bieten Kinder-Invaliditätsversicherungen. Dass dieser Schutz natürlich wesentlich teuer ist liegt auf der Hand. Eine Rente von 1000 EURO zu versichern kostet zwischen 200 und 450 EURO Jahresbeitrag. Leider ist es häufig nicht möglich, eine Einmalzahlung, sondern nur Rentenzahlungen zu vereinbaren. Sicherlich kommt im Falle des Falles eventuell mehr für den Versicherten raus, dafür muss er sich immer wieder mit Nachprüfungen rumschlagen. Bei einer Einmalzahlung steht das volle Geld gleich zur Verfügung. Man kann entnehmen, was man für Sofortmaßnahmen braucht und den Rest entsprechend anlegen.
Eine Kinder-Invaliditätsversicherung leistet normaler Weise nach 50% Schwerbehinderung nach Krankheit oder Unfall. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Unfallversicherung, die ab 1% bereits eine kleine Leistung erbringt. Da aber ab 50% die Leistungen erst so richtig wichtig werden, ist dies nicht unbedingt als Vor- oder Nachteil zu werten. Es sind eher zwei unterschiedliche Systeme.


Mit einer Invaliditätsversicherung ist ein Kind umfangreich abgesichert. Läuft der Vertrag aus, das erfolgt zum 18. Lebensjahr, ist es sinnvoll einen solch umfangreichen Versicherungsschutz auf das Erwachsenenleben umzustellen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.


Bei den Invaliditätsversicherungen waren übrigens bislang bei vielen Gesellschaften angeborene Krankheiten ausgeschlossen. Der BGH (IV ZR 252/06) hat entschieden, dass das nicht sein darf. Somit ist der Schutz vieler bereits bestehender Verträge durch dieses Urteil noch erweitert worden.




Testergebnisse Stiftung Warentest: Kinderinvaliditätsversicherung (Dez.09)




Die Stiftung Warentest beschreibt es sehr passend:
„Unfallversicherungen für Kinder werden viel verkauft und wenig gebraucht. Bei Invaliditätsversicherungen ist es umgekehrt.“

Leider erhielt nur ein Tarif in diesem Test das Qualitätsurteil „gut“ – Das ist der Tarif „JuniorSchutzPlus“ vom Versicherer Deutscher Ring. Ein "sehr gut" wurde nicht vergeben.

Bei der Bewertung fielen 30% auf die Antragsformulare und 70% auf die Bedingungen.
Dabei schneidet z.B. die Allianz mit dem Tarif „IZV“ zumindest bei den Bedingungen sehr gut ab. Mit einerGesamtnote von 2,6 gehört dieser Tarif auch mit zu den Toptarifen. So auch die Barmenia mit dem Tarif „Kiss“ (Gesamtnote 2,7).




Wichtige Inhalte in den Bedingungen der privaten Unfallversicherung


Nicht jeder kann sich für sein Kind eine Invaliditätsversicherung leisten. Wer eine Unfallversicherung abschließt sollte jedoch auf bestimmte Inhalte in den Bedingungen achten:



  1. Eine Erweiterungen der Leistung bezüglich Vergiftungen durch Dämpfe und Gase ist gut.

  2. Mitversichert sollen Vergiftungen durch Nahrungsmittel sein.

  3. Ein Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser sollte als Unfall gelten.

  4. Erfrierungen sollten als Unfall gelten.

  5. Erweiterung der Leistungen bezüglich Infektionen ist wichtig. Sie sollten als Unfall gelten. Somit ist auch ein gewisses Krankheitsrisiko mit abgesichert. Beispiele für solche Infektionskrankheiten sind Borreliose, Enzephalitis, Meningitis, Tuberkulose usw.

  6. Impfschäden sollten als Unfall gelten.

  7. Herzinfarkt oder Schlaganfall sollten als Unfall gelten.

  8. Zumindest bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen sollte die Meldefrist verlängert sein. Je länger die Meldefristen umso kundenfreundlicher.

  9. Gut ist auch eine verbesserte Gliedertaxe.

  10. Gut ist es, wenn Unfälle aufgrund einer Bewusstseinsstörung zumindest in einigen Bereichen mitversichert sind. Als Beispiel wäre hier eine Bewusstseinsstörung aufgrund von Alkohol zu nennen. Sollte ein Jugendlicher dann von der Party mit dem Fahrrad heimfahren und annähernd 1 Promille Alkohol im Blut aufweisen, soll die Versicherung in der Leistungspflicht stehen. Ab 1,4 Promille leisten allerdings die meisten Gesellschaften nicht mehr.